Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1968 - III C 70.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 11.05.1966 - 4 K 1286/65
- BVerwG, 18.01.1967 - III B 70.66
- BVerwG, 22.11.1968 - III C 70.67
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.07.1977 - 3 B 10.76
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
In einem künftigen Revisionsverfahren kann die mit der Beschwerde sinngemäß dargelegte Rechtsfrage, ob im Falle der Anordnung eines Vor- und Nachvermächtnisses hinsichtlich eines Grundstücks der Nachvermächtnisnehmer einen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen des Verlustes dieses Wirtschaftsgutes in entsprechender Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 3 LAG in Verbindung mit § 17 Abs. 5 FG hat, über die das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erben betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 54], vom 22. November 1968 - BVerwG III C 70.67 - [Mtbl. - BVerwG, 07.03.1974 - III C 84.71
Zulässigkeit einer Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses - …
Der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf das Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 70.67 - [ZLA 1969, 93] ergibt für den hier zu entscheidenden Fall nichts.
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