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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2351
BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71 (https://dejure.org/1973,2351)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1973 - III C 70.71 (https://dejure.org/1973,2351)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - III C 70.71 (https://dejure.org/1973,2351)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen der USA auf Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anrechnung einer US-Entschädigung auf die Hauptentschädigung - Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Anrechnung der den ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 56.68

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Verlust eines Hausgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Er berufe sich demgegenüber ohne Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1969 (BVerwGE 34, 104).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1969 a.a.O. sei auch deswegen einschlägig, weil der Kläger nach der Auffassung des deutschen Rechts zum Empfang der US-Entschädigung gar nicht aktiv legitimiert gewesen sei, diese Leistungen aber gleichwohl erhalten habe.

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von dem Sachverhalt, über den der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 56.68 - (BVerwGE 34, 104) entschieden hat.

  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    US-Gesetz 87-846 in seinem gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung verkündeten Urteil in der Sache BVerwG III C 28.73 bestätigt.
  • BVerwG, 24.08.1972 - III C 51.70

    Vereinbarkeit einer einen Schadensausgleich durch Entschädigungsleistungen …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Daß dies mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 24. August 1972 - BVerwG III C 51.70 - (BVerwGE 40, 286 = Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 2 = MDR 1973, 162 = ZLA 1972, 188) entschieden und für den Ausgleich eines Kriegssachschadens an Grundvermögen durch Entschädigung nach dem.
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Ist, wie hier, der begünstigende Verwaltungsakt rechtswidrig, so liegt es im öffentlichen Interesse, den gesetzlichen Zustand wiederherzustellen und das Interesse des Begünstigten an dem Bestand des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes zurücktreten zu lassen, sofern dem nicht das im Einzelfall betätigte Vertrauen des Begünstigten entgegensteht (BVerwGE 10, 308; 24, 294) [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63].
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Ist, wie hier, der begünstigende Verwaltungsakt rechtswidrig, so liegt es im öffentlichen Interesse, den gesetzlichen Zustand wiederherzustellen und das Interesse des Begünstigten an dem Bestand des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes zurücktreten zu lassen, sofern dem nicht das im Einzelfall betätigte Vertrauen des Begünstigten entgegensteht (BVerwGE 10, 308; 24, 294) [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63].
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 124.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Ist, wie hier, der begünstigende Verwaltungsakt rechtswidrig, so liegt es im öffentlichen Interesse, den gesetzlichen Zustand wiederherzustellen und das Interesse des Begünstigten an dem Bestand des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes zurücktreten zu lassen, sofern dem nicht das im Einzelfall betätigte Vertrauen des Begünstigten entgegensteht (BVerwGE 10, 308; 24, 294) [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63].
  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 19.72

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen nach dem US-polnischen Abkommen auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71
    Daß im Rahmen der Kürzung des Schadensbetrages nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG für die Umrechnung der US-Entschädigung auf Reichsmark der zum Zeitpunkt der jeweiligen Dollarzahlung gültige Umrechnungskurs maßgeblich ist, hat der Senat in seinem gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung verkündeten Urteil in der Sache BVerwG III C 19.72 entschieden und dazu ausgeführt:.
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