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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1975 - III C 70.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2146
BVerwG, 11.12.1975 - III C 70.74 (https://dejure.org/1975,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1975 - III C 70.74 (https://dejure.org/1975,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1975 - III C 70.74 (https://dejure.org/1975,2146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsleistungen des kanadischen Staates - Anrechnung von Zinsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 19.72

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen nach dem US-polnischen Abkommen auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1975 - III C 70.74
    Hiernach bezwecken also ebenso wie der nach § 250 Abs. 3 LAG zu einem zuerkannten Endgrundbetrag tretende Zinszuschlag (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 19.72 - [Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 4]) auch die hier in Rede stehenden Zinsleistungen Kanadas jedenfalls primär nicht den Ausgleich des eingetretenen Vertreibungs- oder Kriegs Sachschadens, wie es § 21 a FG voraussetzt.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des …

    Daran ist zwar richtig, daß der Zinszuschlag, der gemäß § 250 Abs. 3 LAG zu dem zuerkannten Endgrundbetrag hinzutrat und der sich grundsätzlich auf 4 v.H. pro Jahr vom 1. Januar 1953 bis zur Auszahlung der Hauptentschädigung belief, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht primär den Ausgleich des eigentlichen Substanzschadens bezweckte, der als Vertreibungsschaden, Ostschaden oder Zonenschaden anerkannt worden war; der Zuschlag ist vielmehr vom Gesetzgeber als billiger Ausgleich dafür geschaffen worden, daß die Geschädigten die zu beanspruchenden Leistungen nicht alsbald nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes, sondern regelmäßig erst wesentlich später und darüber hinaus auch bei gleichartigen Schäden zu oft sehr unterschiedlichen Zeitpunkten erhielten (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 53.67 - BVerwGE 29, 183 (184) [BVerwG 14.03.1968 - III C 53/67]; Urteil vom 11. Dezember 1975 - BVerwG III C 70.74 - Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 7).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 26.96

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen - …

    Daran ist zwar richtig, daß der Zinszuschlag, der gemäß § 250 Abs. 3 LAG zu dem zuerkannten Endgrundbetrag hinzutrat und der sich grundsätzlich auf 4 v.H. pro Jahr vom 1. Januar 1953 bis zur Auszahlung der Hauptentschädigung belief, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht primär den Ausgleich des eigentlichen Substanzschadens bezweckte, der als Vertreibungsschaden, Ostschaden oder Zonenschaden anerkannt worden war; der Zuschlag ist vielmehr vom Gesetzgeber als billiger Ausgleich dafür geschaffen worden, daß die Geschädigten die zu beanspruchenden Leistungen nicht alsbald nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes, sondern regelmäßig erst wesentlich später und darüber hinaus auch bei gleichartigen Schäden zu oft sehr unterschiedlichen Zeitpunkten erhielten (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 53.67 - BVerwGE 29, 183 (184) [BVerwG 14.03.1968 - III C 53/67]; Urteil vom 11. Dezember 1975 - BVerwG III C 70.74 - Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 7).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 19.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen - …

    Daran ist zwar richtig, daß der Zinszuschlag, der gemäß § 250 Abs. 3 LAG zu dem zuerkannten Endgrundbetrag hinzutrat und der sich grundsätzlich auf 4 v.H. pro Jahr vom 1. Januar 1953 bis zur Auszahlung der Hauptentschädigung belief, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht primär den Ausgleich des eigentlichen Substanzschadens bezweckte, der als Vertreibungsschaden, Ostschaden oder Zonenschaden anerkannt worden war; der Zuschlag ist vielmehr vom Gesetzgeber als billiger Ausgleich dafür geschaffen worden, daß die Geschädigten die zu beanspruchenden Leistungen nicht alsbald nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes, sondern regelmäßig erst wesentlich später und darüber hinaus auch bei gleichartigen Schäden zu oft sehr unterschiedlichen Zeitpunkten erhielten (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 53.67 - BVerwGE 29, 183 (184) [BVerwG 14.03.1968 - III C 53/67]; Urteil vom 11. Dezember 1975 - BVerwG III C 70.74 - Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 7).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen - …

    Daran ist zwar richtig, daß der Zinszuschlag, der gemäß § 250 Abs. 3 LAG zu dem zuerkannten Endgrundbetrag hinzutrat und der sich grundsätzlich auf 4 v.H. pro Jahr vom 1. Januar 1953 bis zur Auszahlung der Hauptentschädigung belief, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht primär den Ausgleich des eigentlichen Substanzschadens bezweckte, der als Vertreibungsschaden, Ostschaden oder Zonenschaden anerkannt worden war; der Zuschlag ist vielmehr vom Gesetzgeber als billiger Ausgleich dafür geschaffen worden, daß die Geschädigten die zu beanspruchenden Leistungen nicht alsbald nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes, sondern regelmäßig erst wesentlich später und darüber hinaus auch bei gleichartigen Schäden zu oft sehr unterschiedlichen Zeitpunkten erhielten (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 53.67 - BVerwGE 29, 183 (184) [BVerwG 14.03.1968 - III C 53/67]; Urteil vom 11. Dezember 1975 - BVerwG III C 70.74 - Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 7).
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