Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung von Kriegssachschäden an zum Betriebsvermögen einer Kartoffelgroßhandlung gehörenden Kraftfahrzeugen, Anhängern und Kraftfahrzeugteilen - Einheitswertvergleich bei im Endvergleichszeitpunkt außerhalb des Bundesgebietes (sowjetische Besatzungszone) belegenen ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.03.1965 - XV A 56.64
- BVerwG, 23.05.1966 - III C 71.65
- BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.02.1964 - III C 214.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
Bestätigung von BVerwGE 18, 104.Das Verwaltungsgericht sah unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 214.61 - einen Einheitswertvergleich zwischen den Betrieben im Sowjetsektor von B. und in N. als nicht zulässig an.
Wie bereits in dem angefochtenen Urteil ausgeführt, hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1964 (BVerwGE 18, 104) sich auf den Standpunkt gestellt, daß § 13 Abs. 4 Satz 1 FG nicht auf Betriebe anwendbar sei, die am Endvergleichszeitpunkt außerhalb des Geltungsbereiches des Feststellungsgesetzes belegen gewesen sind.
- BVerwG, 25.03.1965 - III C 36.64
Kriegsentschädigung für zerstörtes Betriebsvermögen - Antrag auf Zuerkennung …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
Dem steht nicht entgegen, daß der Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG III C 36.64 - (BVerwGE 21, 26) ausgesprochen hat, daß das Vermögen des unmittelbar Geschädigten am 21. Juni 1948 im Sinne des § 249 Abs. 1 LAG dessen Gesamtvermögen ohne Rücksicht darauf ist, wo es belegen war und ob der unmittelbar Geschädigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des Vermögensteuergesetzes war. - BVerwG, 22.02.1966 - III C 209.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
Das Urteil bezieht sich auf den Fall, in dem Vermögen in der sowjetischen Besatzungszone belegen war, während der Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 209.64 - diesen Grundsatz auch für den Fall angewandt hat, daß es sich um Vermögen im Ausland handelt. - BVerwG, 14.05.1964 - IV C 205.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
Dieser Entscheidung hat sich der IV. Senat in seinen Urteilen vom 14. Mai 1964 - BVerwG IV C 205.62 - und vom 26. Juni 1964 - BVerwG IV C 43.63 - angeschlossen.
- BVerwG, 26.02.1968 - III B 175.67
Entschädigungszahlung für einen Kriegssachschaden an einer Bootswerft in Hamburg
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. BVerwGE 18, 104 und Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 71.65 -), daß ein im Endvergleichs Zeitpunkt in der SBZ belegener Betrieb schon wegen seiner Belegenheit in der SBZ nicht sachgleich ist gegenüber dem Betrieb, der im Anfangsvergleichszeitpunkt im Geltungsbereich des Grundgesetzes belegen war und einen Kriegssachschaden erlitt.
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- VG Berlin, 23.03.1965 - XV A 56.64
- BVerwG, 23.05.1966 - III C 71.65
- BVerwG, 20.10.1966 - III C 71.65
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