Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1969 - III C 72.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 10.04.1969 - III A 354/68
- BVerwG, 02.07.1969 - III C 72.69
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.09.1972 - III B 115.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abschluss eines …
Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 72.69 - [BVerwGE 38, 129] mit weiteren Hinweisen).
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