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| BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung eines fremden Gebietes als Beginn der Verfolgungszeit - Ungarn im Einflußbereich der deutschen Staatsführung mit dem Beginn des zweiten Weltkrieges
Verfahrensgang
- VG Bremen, 20.04.1971 - VI LA 107/68
- BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67
Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Dieses Ergebnis, das revisionsgerichtlich voll überprüfbar ist (Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - [BVerwGE 38, 122 = Buchholz a.a.O. Nr. 20 = ZLA 1971, 168]), ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - BVerwG, 15.01.1970 - III C 135.68
Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes mit dem Verlassen des Wohnortes
Auszug aus BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Das bestimmte Ereignis im vorstehenden Sinne muß ein konkretes historisches Geschehen sein (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 135.68 - [BVerwGE 35, 16 = Buchholz a.a.O. Nr. 15 = ZLA 1970, 98]), durch das in dem jeweils in Rede stehenden Gebiet vergleichbare Machtverhältnisse geschaffen worden sind, wie sie durch eine militärische Besetzung regelmäßig eintreten. - BVerwG, 26.10.1972 - III C 57.71
Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Ungarn - …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1972 - BVerwG III C 57.71 -, das dem Kläger zur Kenntnisnahme und Stellungnahme übersandt worden ist, dahin ergänzt, daß Ungarn jedenfalls auch vor August 1942 nicht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden ist. - BVerwG, 08.02.1968 - III C 16.67
Auszug aus BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - (BVerwGE 29, 122 [BVerwG 08.02.1968 - III C 16/67] = Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZLA 1968, 168) bereits entschieden, daß sich das Staatsgebiet Ungarns im Frühjahr 1941 nicht in dem unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung befunden hat. - BVerwG, 07.10.1971 - III C 143.69
Einbeziehung des Memelgebietes am 22. März 1939 in den unmittelbaren …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 143.69 - mit weiteren Nachweisen [BVerwGE 38, 328 [BVerwG 07.10.1971 - III C 143/69] = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 21 = ZLA 1972, 29]) kann bei Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV ein Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung eines fremden Gebietes nur dann als Beginn der Verfolgungszeit festgelegt werden, wenn ein bestimmtes Ereignis die Feststellung rechtfertigt, seit dieser Zeit habe die deutsche Staatsführung in dem fremden Gebiet die tatsächliche Macht oder Kontrolle ausgeübt, sei es durch eigene Organe oder eine abhängige Regierung als Werkzeug, deren Handeln der deutschen Staatsführung zuzurechnen ist; dies ist dann der Fall, wenn die fremde Staatsführung der deutschen so gefügig gewesen ist, daß sie die Wünsche der deutschen Staatsführung als Befehle angesehen hat, deren Mißachtung schwerwiegende Nachteile hätte nach sich ziehen können.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97
Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks …
Rn. 120 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. April 1965 - III C 78.71 -, BVerwGE 48, 133, 136; OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 A 3395/91 -, NWVBl. 1995, 271.
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