Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1971 - III C 79.70 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 30.11.1971 - III C 119.70
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Vertreibungsschaden an Anteilsrechten …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Vorschrift des § 21 Abs. 1 FG in der Fassung des § 2 Nr. 3 des 20. ÄndG LAG rechtsgültig ist (vgl. Urteile vom 11. Dezember 1969 - BVerwG III C 195.67 - [ZLA 1970, 81 = Buchholz 427.2 § 21 Nr. 5], vom 11. Dezember 1969 - BVerwG III C 152.67 - [ZLA 1970, 102 = Buchholz 427.206 § 11 Nr. 6], vom 18. Juni 1970 - BVerwG III C 50.69 - [ZLA 1970, 189 = Buchholz 427.2 § 21 Nr. 6] und vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 76.68 - [ZLA 1971, 63]), und hat dies ausdrücklich auch für die Vorschrift des § 21 Abs. 2 FG unter Bezugnahme auf die vorerwähnte Rechtsprechung in seinem Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 - ausgesprochen.Die Auslegung des § 21 Abs. 2 FG durch das Verwaltungsgericht entspricht der bereits angeführten Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 -.
- BVerwG, 08.06.1973 - III C 71.72
Vertreibung eines Gewerbetreibenden aus dem Sudetenland
Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 FG in der Fassung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, der nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats geltendes Recht ist (vgl. hierzu Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 - [Buchholz 427.2 § 21 Nr. 8] und vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 59.71 - [BVerwGE 41, 38]), ist dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine wirtschaftliche Einheit in den Fällen des § 12 FG ... nur teilweise von einem Vertreibungsschaden betroffen worden ist, der nach den bezeichneten Vorschriften (§ 12 FG) anzusetzende Wert der ganzen wirtschaftlichen Einheit oder des ganzen Wirtschaftsgutes um den Wert der im Zeitpunkt der Schädigung nicht in dem Vertreibungsgebiet befindlichen oder sonst nicht von Vertreibungsschäden betroffenen Teile zu kürzen.Lassen sich bei der erneuten Verhandlung ohne vom Kläger zu vertretende Umstände weder der Umfang noch der Wert des geretteten Vorratsvermögens nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen ermitteln, so hat der Beklagte den hieraus entstehenden Nachteil mit der Folge zu tragen, daß eine Kürzung der Schadensfeststellung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 FG entfällt (vgl. hierzu Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 11.02.1975 - III C 51.73
Schadensberechnung für Anteilsrechte Vertriebener an Kapitalgesellschaften - …
Diese in § 21 Abs. 2 FG getroffene Regelung ist rechtsgültig (Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 - [Buchholz 427.2 § 21 Nr. 8]). - BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88
Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …
Im besonderen ist auch bereits entschieden, daß die Ausgleichsbehörde den Nachteil daraus trägt, wenn nicht bewiesen oder glaubhaft gemacht ist, in welchem Umfang im Sinne des § 21 FG nicht von Vertreibungs- oder Ostschäden betroffene Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Schädigung noch vorhanden waren und mit welchem Wert sie anzusetzen sind (vgl. u.a. Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG 3 C 79.70 -und vom 8. Juni 1973 - BVerwG 3 C 71.72 - ). - BVerwG, 11.02.1975 - III C 35.73
Vertreibungsschäden an Anteilsrechten - Bewertung von Anteilsrechten
Diese in § 21 Abs. 2 FG getroffene Regelung ist rechtsgültig (Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 79.70 - [Buchholz 427.2 § 21 Nr. 18]).
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