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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1955 - III C 82.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,389
BVerwG, 26.05.1955 - III C 82.54 (https://dejure.org/1955,389)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1955 - III C 82.54 (https://dejure.org/1955,389)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1955 - III C 82.54 (https://dejure.org/1955,389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WAG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 130
  • NJW 1955, 1372
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 06.07.1961 - III C 340.58

    Rechtsmittel

    Dafür, daß die Vertreibung mit dem Verlassen des Vertreibungsgebietes vollendet sei, bezog sich der Senat - vor Erlaß des 8. ÄndG-LAG - auf sein früheres Urteil vom 26. Oktober 1956 - BVerwG III C 220.55/C 189.56; vgl. ferner Urteil vom 26. Mal 1955 - BVerwG III C 82.54 - (BVerwGE 2, 130 [BVerwG 26.05.1955 - III C 82/54]).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 27/61

    Rechtsmittel

    Es bedeutet daher nur eine folgerichtige Weiterführung dieses Gedankens, wenn § 12 Abs. 11 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes bestimmt, daß bei Geflüchteten der Vertreibungsschaden als in dem Zeitpunkt eingetreten gilt, in dem sie die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete oder das Gebiet desjenigen Staates, aus dem sie vertrieben worden sind, verlassen haben (vgl. BVerwG in NJW 1955, 1372 30 ; nach dieser Entscheidung ist unter "im Zeitpunkt der Vertreibung" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 WährAusglG der Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes zu verstehen).
  • BVerwG, 13.10.1961 - II CB 122.59

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen das rechtliche Gehör als versagt und die Aufklärungspflicht als verletzt anzusehen sind (vgl. u.a. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; 2, 135 [BVerwG 26.05.1955 - III C 82/54]; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55]und 8, 20).
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 220.55

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer Entschädigung …

    Mit Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 82.54 - (BVerwGE 2, 130) hat der erkennende Senat entschieden, eine Vertreibung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und damit des § 1 Abs. 1 Satz 3 WAG sei als mit dem vertreibungsbedingten Verlassen des Vertreibungsgebietes vollendet anzusehen.
  • BVerwG, 02.03.1956 - III B 109.54

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist aber durch das Urteil des erkennenden Senatesvom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 82.54 - als geklärt anzusehen, so daß deswegen die Revision nicht zugelassen werden konnte.
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