Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1957 - III C 85.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1688 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.11.1957 - III C 145.56
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in demUrteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 172.56 - entschieden hat, ist durch § 272 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz LAG jedoch nicht ausgeschlossen, daß bei Kriegssachgeschädigten, Ostgeschädigten und Sparern eine dauernde Vernichtung der Existenzgrundlage bei Vermögensschaden auch gegeben ist, wenn der in § 272 Abs. 1 LAG genannte Grundbetrag nicht erreicht wird (vgl. auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 -). - BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58
Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung …
Zwar hält der Senat es gleichfalls für erforderlich, daß die für den Verlust der - wenn auch zusammengesetzten - Existenzgrundlage erheblichen Einkünfte im Monat 35 RM ausgemacht haben (Beschluß vom 14. März 1958 - BVerwG III B 105.56 - mit Hinweis auf das Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 [ZLA 1957 S. 349 = NJW 1957 S. 1688]). - BVerwG, 23.03.1964 - III C 115.61
Rechtsmittel
Das gilt, wie beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgesprochen haben, auch dann, wenn Einkünfte aus Sparanlagen mit solchen aus anderen Einkunftsquellen zusammentreffen, sofern die Gesamtsumme der verlorenen Einkünfte die in § 239 Abs. 2 LAG genannte Mindestgrenze von 35 RM monatlich erreicht (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - [IFLA 1958 S. 39 = NJW 1957 S. 1688] , vom 28. November 1957 - BVerwG III C 145.56 - [BVerwGE 6, 36 = ZLA 1958 S. 75] und vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 272 LAG Nr. 32] , Beschluß vom 19. September 1960 - BVerwG IV B 246.58/IV C 402.58 - [Wertpapier-Mtlg.
- BVerwG, 14.03.1958 - III B 105.56
Rechtsmittel
Daß § 239 Abs. 2 LAG auch entsprechende Anwendung findet, wenn der Verlust der Existenzgrundlage auf Sparerschaden beruhen soll, hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - (ZLA 1957 S. 349) ausgesprochen. - BVerwG, 19.09.1960 - IV B 246.58
Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen Existenzverlustes - …
Daß dies der Zusammenfassung von Einkünften aus Vermögen, das von Kriegssachschäden und von Sparerschäden betroffen worden ist, nicht entgegensteht, ist aus dem gesetzlichen Zusammenhang ohne weiteres zu entnehmen; insoweit wird auch auf das Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - IFLA 1958, 39; NJW 1957, 1668 verwiesen. - BVerwG, 22.10.1958 - III C 18.58
Rechtsmittel
Auch bei der Prüfung der Frage, ob die verlorenen Einkünfte die in § 239 Abs. 2 Satz 2 LAG festgelegte Mindesthöhe von 35 RM überschritten, sind die aus verschiedenen Quellen stammenden verlorenen Einkünfte zusammenzurechnen (Urteil des Senatsvom 8. Juli 1957 - BVerwG III C 85.55 - [IfLA 1958 S. 39 [40], ZLA 1957 B. 349]).
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