Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 16.02.1968 - 2 K 39/67
- BVerwG, 26.11.1968 - III CB 88.68
- BVerwG, 14.05.1969 - III CB 88.68
- BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 110
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.03.1968 - III B 189.67
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Bei durch Vertreibungsmaßnahmen in Verlust geratenen ruhenden Betrieben kann die Abschreibung auf das Anlagevermögen nur bis zum maßgeblichen Feststellungszeitpunkt (regelmäßig der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres) vorgenommen werden (Fortführung von BVerwG III B 189.67 [Buchholz BVerwG 427.206, 9§ der 6. FeststellungsDV Nr. 4]).Das gilt auch bei ruhenden Betrieben (Beschluß vom 21. März 1968 - BVerwG III B 189.67 - [Buchholz BVerwG 427.206, 9§ der 6. FeststellungsDV Nr. 4]).
- BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
In keinem der Fälle sieht das Gesetz eine Korrektur des Ersatzeinheitswertes vor (vgl. Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 -). - BVerwG, 27.02.1967 - IV CB 10.67
Verkennung des Begriffs der Glaubhaftmachung durch ein Gericht - Nutzung von …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Die von der Revision in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des IV. Senats vom 27. Februar 1967 - BVerwG IV CB 10.67 - ist nicht einschlägig.
- BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 20, 8 und Urteil vom 17. Dezember 1965 [Buchholz BVerwG 427.2, 1§ 2 FG Nr. 25]) ist bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres - hier also der 31. Dezember 1940. - BVerwG, 14.12.1967 - III C 124.66
Urkunde des "Nationalkomitees Freies Deutschland" als beweiskräftige Unterlage - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß 2§ Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV dem Klagebegehren entgegensteht, wenn sich ergeben sollte, daß weder zum 1. Januar 1940 (dem Hauptfeststellungszeitpunkt für Betriebsvermögen) noch zu einem späteren Zeitpunkt für den Maßschneidereibetrieb des Klägers ein Einheitswert festgestellt worden ist (vgl. Urteile vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 125.64 - und vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 124.66 -). - BVerwG, 10.06.1965 - III C 125.64
Begrenzung der Schadensfeststellung durch den Einheitswertvergleich - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß 2§ Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV dem Klagebegehren entgegensteht, wenn sich ergeben sollte, daß weder zum 1. Januar 1940 (dem Hauptfeststellungszeitpunkt für Betriebsvermögen) noch zu einem späteren Zeitpunkt für den Maßschneidereibetrieb des Klägers ein Einheitswert festgestellt worden ist (vgl. Urteile vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 125.64 - und vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 124.66 -).
- BVerwG, 10.09.1970 - III C 155.69
Streit um die Teilrücknahme eines Feststellungsbescheides i.R. eines …
Der Senat hat schon in seinen Urteilen vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 88.68 - darauf hingewiesen, daß es auch bei Betrieben, die zum Ruhen gekommen sind, für die Frage der Berechnung eines Vertreibungsschadens nach § 12 Abs. 1 und 2 FG grundsätzlich unerheblich ist, ob sich das Betriebsvermögen nach dem der Einheitswertfeststellung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 FG), oder der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes (§ 12 Abs. 2 Satz 1 FG) zugrunde liegenden Zeitpunkt aber vor der Schädigung vermindert hat.Daß eine Kürzung nach § 21 Abs. 1 FG, um die es hier allein gehen kann, auch möglich ist, wenn der von einem Vertreibungsschaden betroffene Betrieb im Zeitpunkt der Vertreibung ruhte, hat der Senst in seinem Urteil BVerwG III C 88.68 ausdrücklich ausgesprochen.
- BVerwG, 10.04.1970 - III C 74.68
Rechtsmittel
Aus denselben Gründen hat der Senat in der Sache BVerwG III C 88.68 im Urteil vom 17. Oktober 1969 ausgesprochen, daß die Kürzung eines bei Anwendung des Richtzahlverfahrens gewonnenen Ersatzeinheitswertes um die Abweichung des glaubhaft gemachten Umlaufvermögens von dem dem Endwert nach der Tabelle, entsprechenden Umlaufvermögen nicht zulässig ist.Bei der erneuten Ermittlung des Ersatzeinheitswertes wird zunächst davon auszugehen sein, daß bei einem stillgelegten Betrieb, wie dem hier vorliegenden auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor der Stillegung, - d.h. den 31. Dezember 1940, die Betriebsmerkmale für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Betriebsschulden zu beziehen sind, während für die Beschäftigtenzahl, den Gesamtumsatz und die Reineinkünfte das Kalenderjahr 1939 maßgebend ist (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 88.68 -).
- BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88
Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …
- BVerwG, 08.07.1975 - III B 73.72
Problematik der Begründetheit oder Unbegründetheit einer …
Für ein solches Verfahren bestand keine gesetzliche Grundlage (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 88.68 - [BVerwGE 34, 110 = Buchholz 427.206 § 6 Nr. 2 und Buchholz a.a.O. § 9 Nr. 11]). - BVerwG, 05.11.1971 - III B 5.71
Einordnung eines den Ersatzeinheitswert unterschreitenden Kaufpreises als …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 88.68 - (BVerwGE 34, 110 = Buchholz 427.206 § 6 Nr. 2) ausgeführt, daß die 6. FeststellungsDV und 2. BAA-FeststellungsDV abschließend bestimmen, wann ein Abweichen von dem bei Anwendung des Richtzahlverfahrens gewonnenen Ergebnis möglich ist (z.B. § 6 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV und § 2 der 2. BAA-FeststellungsDV) und daß für den Fall eines geringeren Umlaufvermögens, als die maßgebliche Tabellenzahl ergibt, die gesetzlichen Bestimmungen keine Veränderung des Ersatzeinheitswertes vorsehen.
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