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| BVerwG, 22.10.1959 - III C 89.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.12.1957 - XIX A 121.57
- BVerwG, 22.10.1959 - III C 89.58
Papierfundstellen
- NJW 1960, 501 (Ls.)
- JR 1960, 234
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1959 - III C 19.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.10.1959 - III C 89.58
Selbst wenn in einem solchen Fall die sozialen Verhältnisse des Bewerbers Gewicht erlangen würden - der Senat hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1959 - BVerwG III C 19.58 - diese Frage grundsätzlich verneinend entschieden -, stellt sich diese Frage bei einer richtigen Bewertung der hier verbindlich getroffenen tatsächlichen Feststellungen deshalb nicht, weil der Kläger nicht etwa nur - wie die Revision meint - Eigentümer eines solchen zusammengestellten Möbelkomplexes war, sondern das Eigentum an einem verkehrsüblichen Zimmertyp glaubhaft gemacht hat.
- BVerwG, 05.09.1966 - V C 218.65
Gewährung einer Hausratentschädigung an einen Miterben einer im Jahre 1945 …
Ob die Mutter des Klägers außerdem noch einen Tisch besessen hat, wäre dann unerheblich gewesen (Urteil vom 22. Oktober 1959 - BVerwG III C 89.58 - [Fachberater 1961, 341 = JR 1960, 234 = MDR 1960, 168 (L) = RLA 1960, 60 = ZLA 1960, 41 = Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 50]). - BVerwG, 30.10.1961 - III B 283.60
Rechtsmittel
BAA 1961 S. 162 = ZLA 1960 S. 41]).
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