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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,405
BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65 (https://dejure.org/1966,405)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1966 - III C 89.65 (https://dejure.org/1966,405)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1966 - III C 89.65 (https://dejure.org/1966,405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Stichtages für die Schadensbewertung - Begriff des "letzten Feststellungszeitpunktes" - Berücksichtigung von feststellungsfähigen Wirtschaftsgütern bei der Schadensberechnung - Anerkennung eines Unternehmens als gewerblichen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 324
  • MDR 1967, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1964 - III C 51.62
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
    Nach den vom Senat gewonnenen Erkenntnissen ist es nicht einmal ausgeschlossen, daß deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige sogar noch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gewerbliche Betriebe haben neu eröffnen können (Urteile vom 14. Februar 1964 - BVerwG III C 51.62 - und vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 169.61 -).

    Sie wird damit den Ausnahmefällen gerecht, in denen deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige noch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen rechtlich geschütztes Eigentum erlangt (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 393.59 - und vom 14. Februar 1964 - a.a.O. -) und die Verfügungsmacht über dieses Eigentum durch ihre spätere Vertreibung oder Aussiedlung verloren haben.

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
    Der Senat hat entschieden, daß unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG der Feststellungszeitpunkt zu verstehen ist, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteil vom 11. Februar 1965 [BVerwGE 20, 250]).
  • BVerwG, 09.09.1965 - III C 64.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
    Der vom Verwaltungsgericht hieraus gezogene Schluß, daß deshalb bei Anwendung des § 12 Abs. 2 FG auf einen späteren Feststellungszeitpunkt als dem 1. Januar 1945 die Bewertung der in Verlust geratenen Wirtschaftsgüter nicht vorgenommen werden dürfe, berücksichtigt aber nicht, daß § 12 Abs. 2 FG - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift - nicht nur für Vertreibungsgebiete mit durchgeführter Einheitsbewertung gilt, sondern für alle Vertreibungsgebiete maßgebend ist (vgl. auch § 2 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV und BVerwG III C 64.64 - Urteil vom 9. September 1965 - [RLA 1966, 158]).
  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 169.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
    Nach den vom Senat gewonnenen Erkenntnissen ist es nicht einmal ausgeschlossen, daß deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige sogar noch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gewerbliche Betriebe haben neu eröffnen können (Urteile vom 14. Februar 1964 - BVerwG III C 51.62 - und vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 169.61 -).
  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 393.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
    Sie wird damit den Ausnahmefällen gerecht, in denen deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige noch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen rechtlich geschütztes Eigentum erlangt (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 393.59 - …und vom 14. Februar 1964 - a.a.O. -) und die Verfügungsmacht über dieses Eigentum durch ihre spätere Vertreibung oder Aussiedlung verloren haben.
  • BVerwG, 23.09.1970 - III CB 164.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kriegsbedingte "Stilllegung" …

    Letzter Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG, § 11 Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV ist danach für die Berechnung des vom Kläger erlittenen Schadens der 1. Januar 1945 (vgl. auch Urteil vom 21. Juli 1966 [BVerwGE 24, 324 = Buchholz a.a.O. Nr. 29]).
  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 108.64

    Maßgebender Zeitpunkt für die Ermittlung der Betriebsmerkmale - Feststellung des …

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat seitdem festgehalten (vgl. Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - [ZLA 1965, 170] und vom 21. Juli 1966 - BVerwG III C 89.65 -).
  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 79.63

    Rechtsmittel

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat seitdem festgehalten (vgl. Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - [ZLA 1965, 170] und vom 21. Juli 1966 - BVerwG III C 89.65 -).
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