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| BVerwG, 25.03.1965 - III C 91.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.02.1961 - II A 96/60
- BVerwG, 25.03.1965 - III C 91.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 21, 20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.01.1964 - III C 32.62
Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - III C 91.61
Eine entsprechende Anwendung des § 11 der 22. AbgabenDV-LA im Rahmen des § 249 Abs. 1 LAG würde den Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung einerseits auf der Abgabenseite und andererseits auf der Entschädigungsseite des Lastenausgleichsgesetzes außer acht lassen; denn während die Vorschriften über die Abzugsfähigkeit von Ausgleichsabgaben im Rahmen der Vermögensabgabe der Ermittlung der steuerlichen Verpflichtungen des Geschädigten dienen, verfolgt § 249 Abs. 1 LAG den Zweck, das dem Geschädigten tatsächlich erhalten gebliebene Vermögen zum Währungsstichtag bei dem Ausgleich der erlittenen Schäden zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG III C 32.62 - [RLA 1964, 219]).
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 185.64
Besonderheiten bei österreichischer Staatsangehörigkeit - Verhältnis zu …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die Übertragbarkeit eines Ausgleichsanspruchs unter dem Vorbehalt der späteren Ausgestaltung dieses Anspruchs (BVerwGE 4, 128; 11, 296 [BVerwG 09.12.1960 - VI C 399/57]; 18, 164 [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]; 21, 23) [BVerwG 25.03.1965 - III C 91/61]. - BVerwG, 25.08.1966 - III C 182.64
Definition des Vertriebenen - Stichtagsregelungen in der Durchführungsverordnung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die Übertragbarkeit eines Ausgleichsanspruchs zudem unter dem Vorbehalt der späteren Ausgestaltung dieses Anspruchs (BVerwGE 4, 128; 11, 296 [BVerwG 09.12.1960 - VI C 399/57]; 18, 164 [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]; 21, 23) [BVerwG 25.03.1965 - III C 91/61]. - BVerwG, 25.03.1965 - III C 46.60
Hauptentschädigung für Ostschäden am Sparerzuschlag für Forderung aus …
Eine Nachprüfung der von der Beteiligten aufgeworfenen, von dem erkennenden Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG III C 91.61 - entschiedenen Frage, ob die durch den Beschwerdeausschuß vorgenommene Berechnung des Vermögens der Klägerin auf den Währungsstichtag - Abzug der Hypothekengewinnabgabe vom Gesamtvermögen mit ihrem rechnerischen Wert gemäß § 99 Abs. 1 LAG in Verbindung mit § 11 der 22. AbgabbenDV-LA anstelle des herabgesetzten Wertes gemäß § 99 Abs. 2 LAG - mit § 249 Abs. 1 LAG vereinbar sei, war dem Senat allerdings verwehrt.
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