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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1563
BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,1563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer des Nationalsozialismus - Anspruch an eine Rückerstattungsverfügung - Regelung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Voraussetzungen für die Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69
    Diese Vorschrift hat nach der Verkündung des angefochtenen Urteils mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes an durch die Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (= 7. FeststellungsDV) vom 4. Juni 1970 (BGBl. I S. 681) eine neue Fassung erhalten, die bei der Entscheidung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen ist (BVerwGE 16, 103; sowie - BVerwG III C 138.64 - und - BVerwG III C 23.67 -).
  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62

    Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69
    Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, selbst wenn entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - und - BVerwG III C 115.62 - [Buchholz 427.3 Nr. 31 und 32 zu § 359 LAG]) entgegen dem damaligen Wortlaut des § 3 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter der Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung anzusehen sei, sei die Klage unbegründet, weil angenommen werden müsse, daß - entgegen der Ansicht des Klägers - die Beigeladene 1) als Alleinerbin der Frau Weissmann Eigentümerin im Zeitpunkt der Entziehung gewesen sei.
  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60

    Wirtschaftsgüter, die für verfallen erklärt worden sind - Entziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69
    Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, selbst wenn entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - und - BVerwG III C 115.62 - [Buchholz 427.3 Nr. 31 und 32 zu § 359 LAG]) entgegen dem damaligen Wortlaut des § 3 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter der Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung anzusehen sei, sei die Klage unbegründet, weil angenommen werden müsse, daß - entgegen der Ansicht des Klägers - die Beigeladene 1) als Alleinerbin der Frau Weissmann Eigentümerin im Zeitpunkt der Entziehung gewesen sei.
  • BVerwG, 16.11.1967 - III C 23.67

    Geltendmachung eines Hausratverlustes als Vertreibungsschaden - Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69
    Diese Vorschrift hat nach der Verkündung des angefochtenen Urteils mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes an durch die Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (= 7. FeststellungsDV) vom 4. Juni 1970 (BGBl. I S. 681) eine neue Fassung erhalten, die bei der Entscheidung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen ist (BVerwGE 16, 103; sowie - BVerwG III C 138.64 - und - BVerwG III C 23.67 -).
  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 138.64

    Schadensfeststellung am Betriebsvermögen einer Apotheke - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69
    Diese Vorschrift hat nach der Verkündung des angefochtenen Urteils mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes an durch die Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (= 7. FeststellungsDV) vom 4. Juni 1970 (BGBl. I S. 681) eine neue Fassung erhalten, die bei der Entscheidung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen ist (BVerwGE 16, 103; sowie - BVerwG III C 138.64 - und - BVerwG III C 23.67 -).
  • BVerwG, 18.07.1973 - III B 1.73

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Belehrung über die gegen dieses Urteil …

    Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe sich mit seiner Klage offenbar deswegen nicht eingehend befaßt, weil der beschließende Senat in einer nur ähnlich aber nicht gleichliegenden Sache - offenbar ist damit das Verfahren BVerwG III C 92.69 gemeint - entschieden habe, die Auseinandersetzungsverträge enthielten keine Abtretung lastenausgleichsrechtlicher Ansprüche, ist ein Verfahrensmangel nicht dargetan.

    Es ist unschädlich, daß es dabei auch auf den Rechtsstreit BVerwG III C 92.69 verwiesen hat; denn auch dort war Gegenstand des Streits und des abschließenden Urteils des Senats vom 2. September 1971, ob die auch, dort beteiligte Beigeladene zu 1) mit den Auseinandersetzungsverträgen lastenausgleichsrechtliche Ansprüche abgetreten habe.

    Seine zusätzliche, in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 2. September 1971 - BVerwG III C 92.69 - stehende Bemerkung, die lastenausgleichsrechtlichen Ansprüche seien nicht Bestandteil des Nachlasses gewesen, sondern erst mit Inkrafttreten der lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften im Jahre 1952 entstanden, steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 7. September 1967, da dort nur der Übergang lastenausgleichsrechtlicher Ansprüche kraft Abtretung, nicht aber kraft Erbgangs behandelt ist.

  • BVerwG, 03.11.1977 - 3 ER 201.77

    Rechtsmittel

    In der Sache selbst geht es dem Kläger, dessen Antrag auf Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück auch im vorliegenden Verfahren daran gescheitert ist, daß das Verwaltungsgericht seine Anspruchsberechtigung verneint hat, wie in den - andere Grundstücke betreffenden - Verfahren BVerwG III C 92.69 (Urteil vom 2. September 1971) und BVerwG III B 1.73 (Beschluß vom 18. Juli 1973) letztlich darum, seinen Rechtsstandpunkt durchzusetzen, seine Antragsberechtigung sei zu Unrecht an der Annahme gescheitert, die Beigeladene sei auf Grund des Testaments vom 8. Juli 1940 Alleinerbin der im gleichen Jahr verstorbenen Gertrud W. geb.

    Auch die Frage, welche Folgerungen das Verwaltungsgericht aus dem - zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 2. September 1971 - BVerwG III C 92.69 - hätte ziehen müssen, betrifft die Anwendung materiellen Rechts.

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   BVerwG, 18.05.1971 - III C 92.69   

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BVerwG, 18.05.1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,6841)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,6841)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1971 - III C 92.69 (https://dejure.org/1971,6841)
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