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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,896
BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71 (https://dejure.org/1973,896)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1973 - III C 92.71 (https://dejure.org/1973,896)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - III C 92.71 (https://dejure.org/1973,896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsbedingter Verlust eines Betriebes - Vertreibungsbedingter Verlust einer Ziegelei - Schadensberechnung für ruhende Betriebe - Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes - Vertreibungsschaden an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 45.69

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Ermittlung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71
    Er hat hierzu in seinem Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 45.69 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 86) u.a. ausgeführt: Die Richtzahlen nach § 4 Abs. 1 und 2 der 6. FeststellungsDV sind normative Zahlenwerte, denen Erfahrungswerte zugrunde liegen, die nur auf werbende Betriebe zutreffen.

    Auch das hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1970 - a.a.O. - bereits entschieden.

  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67

    Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71
    Nach dieser Rechtsprechung ist für einen aus kriegsbedingten Gründen stillgelegten Betrieb als Bewertungsstichtag für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Betriebsschulden abweichend, von § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres zugrunde zu legen (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25 und 427.206 § 9 Nr. 9]).
  • BVerwG, 10.06.1971 - III C 103.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ausgleichsbehörden, soweit die letzten steuerlich festgestellten Werte nicht bekannt sind, nachzuvollziehen hätten, was die Finanzbehörden bei der steuerlichen Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände zu den maßgeblichen Bewertungsstichtagen getan haben oder getan hätten (Urteil vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 103.69 - [Buchholz 427.2 § 17 Nr. 29 mit weiteren Hinweisen]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71
    Nach dieser Rechtsprechung ist für einen aus kriegsbedingten Gründen stillgelegten Betrieb als Bewertungsstichtag für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Betriebsschulden abweichend, von § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres zugrunde zu legen (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25 und 427.206 § 9 Nr. 9]).
  • BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75

    Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) …

    Von seiner Rechtsprechung, nach welcher bei ruhenden Betrieben Feststellungszeitpunkt regelmäßig der 1. Januar des Jahres ist, in dem der Betrieb stillgelegt worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25] und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9]), hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht und einen späteren Feststellungszeitpunkt für den Fall angenommen, daß der Betrieb nach der Stillegung veräußert worden ist (Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20]).

    Dies geschieht, da das Kennzahlverfahren - wie das Richtzahlverfahren - zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes bei ruhenden Betrieben ungeeignet ist (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1973, a.a.O.), mittels Schätzung durch den Bewertungsausschuß nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, und zwar gemäß § 7 Abs. 3 der 2. BAA-FeststellungsDV in erster Linie durch Vergleich mit den Verhältnissen bekannter ähnlicher Betriebe.

  • BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88

    Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1973 - BVerwG 3 C 92.71 - (BVerwGE 41, 328 = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 20) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 6.78

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Grundstück in Polen - …

    Die lastenausgleichsrechtliche Bewertung ist im Grundsatz so angelegt, daß die Ausgleichsbehörden die Bewertung nachzuvollziehen haben, welche die Finanzbehörden zum jeweils maßgeblichen Bewertungszeitpunkt vorgenommen haben oder vorgenommen hätten (vgl. statt vieler: Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG 3 C 92.71 - [ZLA 1973, 90] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72

    Schadensfeststellung an dem Betriebsvermögen der Privatklinik einer …

    Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 20) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 02.01.1974 - III B 66.73

    Vertreibungsschaden an für einen Hotelbetrieb angeschafften, diesem aber …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei Anwendung des hier einschlägigen § 12 Abs. 1 Nr. 1 LAG, der dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG entspricht, ein ruhender Betrieb zwar dem werbenden Betrieb gleichzusetzen ist (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 82.71 - und vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - [Buchholz 427.2 § 7 Nr. 10 und 427.206 § 9 Nr. 20]), daß aber nicht davon abgesehen werden kann, daß die Wirtschaftsgüter, deren Verlust als Betriebsvermögen geltend gemacht wird, vor Schadenseintritt dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck gedient haben müssen, wie es § 54 Abs. 1 BewG verlangt (Urteil vom 28. März 1963 - BVerwG III C 229.60 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 91]).
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