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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1953
BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63 (https://dejure.org/1964,1953)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1964 - III C 94.63 (https://dejure.org/1964,1953)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1964 - III C 94.63 (https://dejure.org/1964,1953)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 45.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Umwandlung einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63
    Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung BVerwG III C 45.62, Urteil vom 19. Dezember 1963.

    Das hat der erkennende Senat bereits wiederholt, zuletzt in dem Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 -, ausgesprochen.

    In seinem schon erwähnten Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 - hat der Senat auch unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs dargelegt, daß die Regelungen des § 13 FG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60

    Lastenausgleichsrechtliche Gleichstellung von Wohnschiffen mit Grundvermögen - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63
    In seinem Urteil vom 19. Dezember 1963 hat der erkennende Senat bereits darauf hingewiesen, eine Anwendung des § 13 Abs. 5 FG sei bereits dann in Betracht zu ziehen, wenn das Gesamtvorbringen des Geschädigten erkennen lasse, daß die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Anfangsvergleichswerts vorliegen könnten; in einem solchen Falle sei dem vom Gesetz geforderten Antrage auf Hinzurechnung Genüge getan (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - [ZLA 1963 S. 72 = RLA 1963 S. 204]), und es sei Aufgabe des Verwaltungsgerichts, über das Feststellungsbegehren des Geschädigten unter Berücksichtigung dieser Vorschrift zu entscheiden.
  • BFH, 15.02.1963 - III 10/62 U

    Verteilung eines Schadenshöchstbetrages am Betriebsvermögen einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63
    Mit Rücksicht hierauf hat demgemäß der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24. Februar 1956 = BStBl. 1956 III S. 110, Urteil vom 15. Februar 1963 = BStBl. 1963 III S. 351) ausgesprochen, daß bei Anwendung des § 13 Abs. 4 FG auf eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder auf ähnliche Personengesellschaften der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen so behandelt werde, als sei er das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers.
  • BFH, 24.02.1956 - III 13/56 U

    Zurechnung des Grundstücks eines Gesellschafters zum Betriebsvermögen der …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63
    Mit Rücksicht hierauf hat demgemäß der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24. Februar 1956 = BStBl. 1956 III S. 110, Urteil vom 15. Februar 1963 = BStBl. 1963 III S. 351) ausgesprochen, daß bei Anwendung des § 13 Abs. 4 FG auf eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder auf ähnliche Personengesellschaften der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen so behandelt werde, als sei er das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers.
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