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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1211
BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64 (https://dejure.org/1965,1211)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1965 - III C 94.64 (https://dejure.org/1965,1211)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1965 - III C 94.64 (https://dejure.org/1965,1211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen BVerwGE 9, 330 und BVerwGE 14, 78 zum Ausdruck gebracht, daß Verluste an Erzeugnissen der Berufsausübung eines bildenden Künstlers als Gegenstände der Berufsausübung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG und § 15 Abs. 1 FG zu bewerten sind, wenn die Erzeugnisse für die Berufsausübung des bildenden Künstlers erforderlich waren.

    In BVerwGE 14, 78 hat das Bundesverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, daß das Bildmaterial eines Schriftstellers das Erzeugnis seiner Kunst als Fotograf war und in einem Bildarchiv der "Sichtbarmachung des gedanklichen Inhalts der Zusammenstellungen, Vorträge und Aufsetze" des Künstlers diente, als Gegenstand der Berufsausübung besonders zu bewerten ist.

  • BVerwG, 19.11.1959 - III C 31.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen BVerwGE 9, 330 und BVerwGE 14, 78 zum Ausdruck gebracht, daß Verluste an Erzeugnissen der Berufsausübung eines bildenden Künstlers als Gegenstände der Berufsausübung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG und § 15 Abs. 1 FG zu bewerten sind, wenn die Erzeugnisse für die Berufsausübung des bildenden Künstlers erforderlich waren.

    In BVerwGE 9, 330 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß Reiseskizzen eines Künstlers, die ihm als Vorlage für Serienanfertigungen dienten, d.h., die als Vorlagen (Hilfsmittel) für die künstlerische Tätigkeit bestimmt waren, ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Künstler selbst angefertigt oder von ihm aus zweiter Hand beschafft worden sind, als Gegenstände der Berufsausübung angesehen werden können.

  • BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Mit diesem Vorbringen muß die Revision aber scheitern; denn - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sind die Vorschriften, deren Rechtsgültigkeit die Revision in Frage stellt, nicht grundgesetzwidrig und damit rechtswirksam (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6] und Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 131.64 -).

    Im übrigen hat nach dem Urteil vom 12. Juni 1959 der IV. Senat durch sein Urteil BVerwGE 18, 6 selbst entschieden, daß künftig von der durch § 15 Abs. 2 FG und die 13. FeststellungsDV geschaffenen Rechtslage auszugehen ist.

  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 151.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hob durch ein Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 151.57 das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage abgewiesen worden war, und die ablehnenden Behördenentscheidungen auf.

    Die Revision kann ferner keinen Erfolg haben, soweit sie geltend machen will, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei mit Rücksicht auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem oben erwähnten Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 151.57 - fehlerhaft.

  • BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64

    Feststellung von einem Kunstmaler entstandenen Kriegssachschäden an Gegenständen …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Mit diesem Vorbringen muß die Revision aber scheitern; denn - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sind die Vorschriften, deren Rechtsgültigkeit die Revision in Frage stellt, nicht grundgesetzwidrig und damit rechtswirksam (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6] und Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 131.64 -).
  • BVerwG, 25.07.1963 - III B 92.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
    Mit diesem Vorbringen muß die Revision aber scheitern; denn - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sind die Vorschriften, deren Rechtsgültigkeit die Revision in Frage stellt, nicht grundgesetzwidrig und damit rechtswirksam (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6] und Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 131.64 -).
  • BVerwG, 01.03.1966 - III C 51.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an einem vollständig eingerichteten …

    Das Verwaltungsgericht ist von den Merkmalen ausgegangen, die der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1962 (BVerwGE 14, 78) aufgestellt hat, bestätigt durch Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 94.64 -.
  • BVerwG, 20.12.1971 - III B 58.71

    Schadensfeststellung an für einen künftigen gewerblichen Betrieb bestimmten …

    Von welchen Merkmalen für die Abgrenzung einer freiberuflichen, dem gewerblichen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit im Sinne des § 55 BewG von einer rein künstlerischen oder rein wissenschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 47 BewDV hierbei auszugehen ist, ist durch die Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (Urteile vom 15. März 1962 - BVerwG III C 264.60 - [BVerwGE 14, 78 = ZLA 1962, 293], vom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 94.64 - [Mtbl.
  • BVerwG, 07.06.1966 - III B 117.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verlust an Kunsterzeugnissen …

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch - entgegen der Ansicht der Beschwerde - nicht ab von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 94.64 -, weil der vorliegende Fall anders gelagert ist.
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