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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1967 - III C 95.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2333
BVerwG, 19.05.1967 - III C 95.64 (https://dejure.org/1967,2333)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1967 - III C 95.64 (https://dejure.org/1967,2333)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - III C 95.64 (https://dejure.org/1967,2333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensfeststellung an Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft (AG) in Prag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65

    Schadensberechnung hinsichtlich der Anteilswerte an einer Aktiengesellschaft (AG) …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1967 - III C 95.64
    War sie erst nach dem 31. Dezember 1939 vollzogen, so ist auf 31. Dezember 1944 zu bewerten (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 50.65 -).

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß sich die Angriffe des Klägers gegen die Umrechnungssätze nach dem Urteil des Senats vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 50.65 - beurteilen.

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 49.65

    Aufhebung des angefochtenen Urteils - Kapitalberichtigung auf Grund der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1967 - III C 95.64
    Auszugehen ist davon, daß die Vorschriften des Deutschen Bewertungsrechts auch auf den vorliegenden, in Prag eingetretenen Schaden anzuwenden sind (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 -).
  • BVerwG, 25.04.1972 - III C 21.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Anteilsrechten an einer GmbH - …

    Für Anteilsrechte mit Steuerkurswerten an einer Aktiengesellschaft (Aktien) und an einer in Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Bank hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß der auf den 1. Januar 1940 festgesetzte und veröffentlichte Steuerkurswert dann nicht für die Bewertung maßgebend ist, wenn das Grundkapital der Gesellschaft nach dem Bewertungsstichtag wesentlich erhöht worden ist (Urteile vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 95.64 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] …und vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 6]).

    Erweist sich das Vorbringen, daß das Stammkapital durch Einzahlung der Mittel durch die Gesellschafter erhöht worden ist als richtig, dann ist zu beachten, daß als maßgebender Stichtag für den Wert der Anteile der 31. Dezember 1944 (Urteil vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 95.64 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7]) und für die Ermittlung des Wertes selbst das sog. Berliner Verfahren in Betracht kommt.

  • BVerwG, 02.08.1973 - III B 109.72

    Schadensfeststellung an Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft - Zulässigkeit …

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - (BVerwGE 26, 90 = Buchholz 427.2 § 18 Nr. 6), vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 95.64 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 7) und vom 25. April 1972 - BVerwG III C 21.71 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 16) ausgesprochen, daß bei der Bewertung von Vertreibungsschäden an Aktien der zum 1. Januar 1940 festgesetzte Steuerkurswert (§ 57 Abs. 1 Ziff. 1 BewDV) jedenfalls dann nicht als der "für die Vermögensteuerveranlagung nach dem Stande vom 1. Januar 1945 geltende Wert" (§ 18 Abs. 1 Satz 1 FG) zugrunde gelegt werden kann, wenn nach diesem Zeitpunkt eine wesentliche Änderung des Grundkapitals dadurch eingetreten ist, daß es wesentlich erhöht oder herabgesetzt worden ist.
  • BVerwG, 21.06.1968 - III CB 10.68

    Schadensberechnung bei Nichtvorliegen eines amtlichen Kurswerts oder eines …

    Die Vorschriften des deutschen Bewertungsrechtes sind auch für die Berechnung von Vertreibungsschäden an Anteilsrechten einer in Proßnitz gelegenen Kapitalgesellschaft anzuwenden (vgl. BVerwGE 20, 250, Urteile vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - und vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 95.64 und III C 48.65 -).
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