Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfangsvergleichswert als Schadenshöchstbetrag - Relevanz des Teilwerts der übernommenen Wirtschaftsgüter für die erforderliche Bewertung zum Zwecke der Fortschreibung des Einheitswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 13 Abs. 5 Nr. 4
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.11.1962 - XV A 279.61
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 23, 63
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.12.1963 - III C 45.62
Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Umwandlung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Die Wirtschaftsguter, die ein Geschädigter durch den Erwerb eines weiteren Betriebes innerhalb des Vergleichszeitraums und vor Schadenseintritt seinem bestehenden Unternehmen zugeführt hat, können insoweit als Sacheinlagen im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG in Betracht kommen, als der Kaufpreis aus privaten Mitteln gezahlt worden ist (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 17, 328 und BVerwG III C 8.64).Der Senat hat seit demUrteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 - (BVerwGE 17, 328) in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 155.64 - undvom 8. Juli 1965 - BVerwG III C 8.64 -), daß eine Sacheinlage auch dann vorliegen kann, wenn der Geschädigte mit Mitteln, die deutlich als privat gekennzeichnet sind, einen Sachwert erworben und diesen sodann dem Betrieb gewidmet hat; dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Geldmittel zur Anschaffung des Sachwertes sich bereits am 1. Januar 1940 im sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers befunden haben.
Der IV. Senat hat seinen insoweit gegenteiligen Standpunkt(Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -), auf den das Verwaltungsgericht u.a. abgestellt hat, bereitsim Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - aufgegeben, dem sich der erkennende Senat im Urteil vom 19. Dezember 1963 (a.a.O.) angeschlossen hat.
- BVerwG, 08.07.1965 - III C 8.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Die Wirtschaftsguter, die ein Geschädigter durch den Erwerb eines weiteren Betriebes innerhalb des Vergleichszeitraums und vor Schadenseintritt seinem bestehenden Unternehmen zugeführt hat, können insoweit als Sacheinlagen im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG in Betracht kommen, als der Kaufpreis aus privaten Mitteln gezahlt worden ist (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 17, 328 und BVerwG III C 8.64).Der Senat hat seit demUrteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 - (BVerwGE 17, 328) in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 155.64 - undvom 8. Juli 1965 - BVerwG III C 8.64 -), daß eine Sacheinlage auch dann vorliegen kann, wenn der Geschädigte mit Mitteln, die deutlich als privat gekennzeichnet sind, einen Sachwert erworben und diesen sodann dem Betrieb gewidmet hat; dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Geldmittel zur Anschaffung des Sachwertes sich bereits am 1. Januar 1940 im sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers befunden haben.
- BVerwG, 16.03.1965 - III C 155.64
Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von Betriebsvermögen - Feststellung von …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Der Senat hat seit demUrteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 - (BVerwGE 17, 328) in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl.Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 155.64 - undvom 8. Juli 1965 - BVerwG III C 8.64 -), daß eine Sacheinlage auch dann vorliegen kann, wenn der Geschädigte mit Mitteln, die deutlich als privat gekennzeichnet sind, einen Sachwert erworben und diesen sodann dem Betrieb gewidmet hat; dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Geldmittel zur Anschaffung des Sachwertes sich bereits am 1. Januar 1940 im sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers befunden haben. - BVerwG, 12.06.1959 - IV C 42.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Der IV. Senat hat seinen insoweit gegenteiligen Standpunkt(Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -), auf den das Verwaltungsgericht u.a. abgestellt hat, bereitsim Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - aufgegeben, dem sich der erkennende Senat im Urteil vom 19. Dezember 1963 (…a.a.O.) angeschlossen hat. - BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
Lastenausgleichsrechtliche Gleichstellung von Wohnschiffen mit Grundvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64
Der IV. Senat hat seinen insoweit gegenteiligen Standpunkt(Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -), auf den das Verwaltungsgericht u.a. abgestellt hat, bereitsim Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - aufgegeben, dem sich der erkennende Senat im Urteil vom 19. Dezember 1963 (…a.a.O.) angeschlossen hat.
- BVerwG, 21.03.1974 - III C 81.72
Ermittlung des Endvergleichswertes kriegssachgeschädigter Betriebe - Zulässigkeit …
Insoweit verletze das angefochtene Urteil die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 63) aufgestellten Rechtsgrundsätze.Aus dieser Formulierung ist ersichtlich, daß das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den nicht in Geld bestehenden Sacheinlagen im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt hat (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 52] und vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 96.64 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 64 = BVerwGE 23, 63]).
- BVerwG, 10.12.1980 - 7 B 205.80
Einordnung der Geltendmachung einer Verjährungseinrede im öffentlichen Recht als …
Soweit die Beschwerde der Auffassung ist, die Revision müsse auch gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, weil das Urteil des Berufungsgerichts von BVerwGE 23, 66 [BVerwG 16.12.1965 - III C 96/64] abweiche, ist die angebliche Divergenz entgegen § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO schon nicht ordnungsgemäß bezeichnet: Die von der Beschwerde genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthält - entgegen dem Vorbringen der Beschwerde - keinerlei Ausführungen zu der Frage, "daß die Geltendmachung der Verjährungseinrede auch im öffentlichen Recht eine unzulässige Rechtsausübung darstellen kann".Im übrigen verkennt die Beschwerde, daß sich das Berufungsgericht zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung gar nicht geäußert und damit auch keinen Rechtssatz aufgestellt hat, der dem in der Beschwerde zitierten, angeblich in BVerwGE 23, 66 [BVerwG 16.12.1965 - III C 96/64] enthaltenen Rechtssatz widerspricht; deswegen könnte die Beschwerde auch dann keinen Erfolg haben, wenn die Fundstelle des Urteils des BVerwG richtig wiedergegeben worden wäre (BVerwGE 23, 166).
- BVerwG, 16.11.1967 - III C 43.65
Kriegssachschaden an Betriebsvermögen in Berlin - Ausschluss der in Geld …
Demzufolge hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 45.62 -, vom 6. April 1961 - BVerwG III C 142.59 -, vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 96.64 - und Beschlüsse vom 2. Februar 1966 - BVerwG III B 134.65 -, vom 26. Juli 1966 - BVerwG III B 27.66 -) streng zwischen Geldeinlagen und nicht in Geld bestehenden Einlagen unterschieden und Geldeinlagen auch dann nicht als den Anfangsvergleichswert erhöhend anerkannt, wenn sie dazu bestimmt und verwendet worden sind, Sachgüter für das Betriebsvermögen zu erwerben. - BVerwG, 07.05.1968 - III C 141.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Kriegssachschäden an …
Unschädlich ist hier, daß diese Einlage am 1. Januar 1940 noch nicht zum sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers gehört hat (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - [RLA 1963, 204] und vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 96.64 -). - BVerwG, 02.02.1966 - III B 134.65
Feststellung von Kriegssachschaden - Voraussetzung für das Vorliegen einer …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei Kauf von Wirtschaftsgütern und deren Einbringung in das Betriebsvermögen nur dann eine Sacheinlage vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter mit privaten Mitteln erworben und sodann dem Betrieb zugeführt worden sind (zuletzt Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 96.64 - mit Nachweisen).
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