Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1964 - III CB 156.63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 15.06.1965 - III B 5.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Das ist hier nicht der Fall, da der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vortreten hat, daß eine Tätigkeit in abhängiger Stellung die Erforderlichkeit eigener Hilfsmittel nicht ausschließt, selbst wenn sie im allgemeinen von den Behörden oder Firmen gestellt werden, deren Interesse der Beamte oder Angestellte wahrzunehmen hat (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 314] und vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III C 135.59 - Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG III CB 156.63 -). - BVerwG, 18.12.1968 - III CB 112.68
Verpflichtung zur Feststellung eines Vertreibungsschadens an Gegenständen der …
Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist es keine grundsätzliche Frage, daß unter Gegenständen der Berufsausübung nicht nur Wirtschaftsgüter zu verstehen sind, die einer rein künstlerischen oder rein wissenschaftlichen Tätigkeit dienen (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG III CB 156.63 - und Urteil vom 19. August 1965 - BVerwG III C 153.64 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 95 und Nr. 111]).
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