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| BVerwG, 16.12.1968 - III CB 166.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Höherer Beweiswert von Urkunden gegenüber nachträglichen Erklärungen von an den Verhandlungen nicht unmittelbar beteiligten Personen bei Jahrzehnten zurückliegenden geschäftlichen Auseinandersetzungen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 23.06.1967 - VII VG L 136/66
- BVerwG, 16.12.1968 - III CB 166.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64
Auszug aus BVerwG, 16.12.1968 - III CB 166.67
Nach Auflösung der "Teilhaberschaft" kann eine Beteiligung des Kapitaleinlegers am Betriebsvermögen des Geschäftsinhabers, die - allenfalls - einen eigenen Anspruch auf (anteilige) Feststellung der an dem Betriebsvermögen eingetretenen Kriegssachschäden rechtfertigen könnte (vgl. BVerwGE 23, 56), nicht mehr vorliegen.
- BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern …
Es ist hier nicht aus Rechtsgründen erforderlich, daß die Entscheidung über das Klagebegehren gegenüber dem Kläger sowie seiner Schwester einheitlich ergeht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 31. August 1964 - BVerwG III CB 125.63 - sowie Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 61.65 - [BVerwGE 24, 343 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]] und vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 -, Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG III CB 166.67 -, Urteile vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 67.68 - [ZLA 1970, 200] und vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 19.69 - [Buchholz 310 § 65 Nr. 21]).
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