Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff des "ständigen Aufenthalts" - Ununterbrochener Aufenthalt in Österreich ab dem 6. Februar 1947
Verfahrensgang
- VG Kassel, 10.11.1970 - III E 14/69
- BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.1969 - III C 133.68
Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952
Auszug aus BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71
Der Senat hat die vom Kläger für klärungsbedürftig gehaltene Frage wiederholt dahin entschieden, daß unter dem Begriff des "ständigen Aufenthalts" im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) jedes tatsächliche Verweilen über einen längeren Zeitraum hinaus zu verstehen ist und daß der Wille, einen bestimmten Ort als ständigen Aufenthalt zu haben, zwar für die Begründung des Wohnsitzes erforderlich ist, nicht aber für die Beurteilung der Frage, ob das Verweilen an einem Ort als ein ständiger oder als ein vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 87, 91] und Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234]). - BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des ständigen …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71
Der Senat hat die vom Kläger für klärungsbedürftig gehaltene Frage wiederholt dahin entschieden, daß unter dem Begriff des "ständigen Aufenthalts" im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) jedes tatsächliche Verweilen über einen längeren Zeitraum hinaus zu verstehen ist und daß der Wille, einen bestimmten Ort als ständigen Aufenthalt zu haben, zwar für die Begründung des Wohnsitzes erforderlich ist, nicht aber für die Beurteilung der Frage, ob das Verweilen an einem Ort als ein ständiger oder als ein vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 87, 91] und Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234]). - BVerwG, 11.06.1968 - III C 6.67
Entschädigung von Hausratschäden
Auszug aus BVerwG, 05.05.1971 - III CB 2.71
Der Senat hat die vom Kläger für klärungsbedürftig gehaltene Frage wiederholt dahin entschieden, daß unter dem Begriff des "ständigen Aufenthalts" im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) jedes tatsächliche Verweilen über einen längeren Zeitraum hinaus zu verstehen ist und daß der Wille, einen bestimmten Ort als ständigen Aufenthalt zu haben, zwar für die Begründung des Wohnsitzes erforderlich ist, nicht aber für die Beurteilung der Frage, ob das Verweilen an einem Ort als ein ständiger oder als ein vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist (Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 87, 91] und Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234]).
- BVerwG, 30.05.1974 - III C 52.73
Feststellung von Vertreibungsschäden durch Umsiedlung - Ausstellung eines …
Andernfalls wird das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen haben, ob und inwieweit sein Aufenthalt in DP-Lagern als "ständiger Aufenthalt" im Sinne des § 230 LAG anrechenbar ist oder ob es sich nur um einen sogenannten Zwischenaufenthalt gehandelt hat (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 32.54 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 3];… Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7]; Urteil vom 13. Februar 1957 - BVerwG V C 307.56 - Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 8];… Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 87];… Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 91]; Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234 = ZLA 1970, 86]; Beschluß vom 5. Mai 1971 - BVerwG III CB 2.71 - [ZLA 1971, 116]).
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