Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.1968 - III D 10.68 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 77; BDO §§ 12, 14, 117
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 174
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Sachgleiche Strafe - Disziplinarmaßnahme - Geldbuße - Gehaltskürzung - …
Die Frage, ob nach einer sachgleichen Strafe oder Ordnungsmaßnahme eine Geldbuße oder Gehaltskürzung - zusätzlich - erforderlich ist, ist nach den zur Zeit der jeweiligen disziplinaren Beurteilung maßgebenden Umständen zu entscheiden und nicht aus der Sicht eines früheren Zeitpunktes zu beurteilen (wie: BVerwGE 33, 174 [176]).Denn die mit einer Prognose verbundene Beurteilung der Frage, ob die Verhängung der angemessenen Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, ist aus heutiger Sicht und nicht aus der eines in der Vergangenheit liegenden Zeitpunktes vorzunehmen (BVerwGE 33, 174 [176]), und in diese Beurteilung sind alle Umstände einzubeziehen, die in der Person des Beamten, seiner dienstlichen Tätigkeit und der ihm zum Vorwurf gemachten Verfehlung liegen (Urteil vom 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5]); darauf, ob sie straf- oder disziplinarrechtlich relevant und deshalb in dieser oder jener Weise selbst verfolgbar sind, kommt es nicht an.
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 17.96
Anwendung des Beamtendiziplinarrechts auf "privatisierte Beamte" der Deutschen …
Demzufolge ist für eine Disziplinarmaßnahme zu dem Zweck, ihn zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten, kein Raum mehr (vgl. Urteil vom 24. Juli 1968 - BVerwG III D 10.68 - <BVerwGE 33, 174 [174 f.] = BVerwG DokBer B 1968, 3367>; Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 1 D 44.75 - ; Urteil vom 8. Juni 1982 - BVerwG 1 D 93.81 - Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 1 D 115.81 -). - BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89
Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …
Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - …und Urteil vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 -) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
- BVerwG, 24.06.1997 - 1 D 53.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbamten der Post - Unterschlagung von …
Demzufolge ist für eine Disziplinarmaßnahme zu dem Zweck, ihn zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten, kein Raum mehr (vgl. Urteil vom 24. Juli 1968 - BVerwG III D 10.68 - BVerwGE 33, 174 [BVerwG 23.07.1968 - III D 9/68]; Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 1 D 44.75 - ; Urteil vom 8. Juni 1982 - BVerwG 1 D 93.81 - Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 1 D 115.81 -). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des …
Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - <BVerwGE 33, 174>, vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 - und vom 4. April 1990 - BVerwG 1 D 43.89 - ) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ). - BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 44.80 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bei einem Ruhestandsbeamten eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO nur zulässig, wenn zwischen der von ihm als einem aktiven Beamten verletzten Pflicht und dem Pflichtenkreis eines Ruhestandsbeamten ein Zusammenhang besteht, der befürchten läßt, daß der nunmehrige Ruhestandsbeamte seine durch § 77 Abs. 2 BBG beschränkten Pflichten verletzen könnte (BVerwGE 33, 174; BVerwG Dok.Ber. B 1976, 194; 1978, 179; Urteile vom 27. Februar 1980 - BVerwG 1 D 27.79 - und 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -).
- BVerwG, 25.06.1971 - II DB 6.71
Mitverursachung der Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens als …
Eine zusätzliche Pflichtenmahnung wird nach bereits gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 33, 174, vgl. auch Behnke, BDO § 14 Rz. 24;… Claussen-Janzen, BDO § 14 Rz. 5 e) bei Ruhestandsbeamten in der Regel nur dann für erforderlich gehalten, wenn sich das Dienstvergehen gegen dieselben oder vergleichbare Pflichten richtet, die auch einem Ruhestandsbeamten noch obliegen (§ 77 Abs. 2 BBG). - BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 38.88
Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile für die Disziplinargerichte trotz …
Es ist daher ein eine Pflichtenmahnung rechtfertigender Zusammenhang zwischen der von ihm als aktivem Beamten begangenen Pflichtverletzung und seiner allgemeinen Pflicht zu Wohlverhalten nicht mehr herzustellen, (vgl. BVerwGE 33, 174 ff.;… Claussen/Janzen, Kommentar zur Bundesdisziplinarordnung, 5. Aufl., Rdnr. 5 h zu § 14). - BVerwG, 18.09.1973 - I D 49.73
Rechtsmittel
Eine zusätzliche Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der Pflichtenmahnung im Sinne dieser Bestimmung ist bei einem Ruhestandsbeamten nur zulässig, wenn zwischen der von ihm als aktivem Beamten verletzten Pflicht und dem Pflichtenkreis eines Ruhestandsbeamten ein Zusammenhang besteht, der befürchten läßt, daß der nunmehrige Ruhestandsbeamte seine durch § 77 Abs. 2 BBG beschränkten Pflichten verletzen könnte (vgl. BVerwG 33, 174 = Dok.Ber. B 1968, 3367;… Behnke, BDO 2. Aufl. § 14 Rz. 24).
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