Rechtsprechung
| BDH, 02.06.1959 - III D 63/57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.05.1990 - 2 B 48.90
Pflicht zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit bei einem Beamten
Dies ist indessen durch die Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs und die daran ausdrücklich anschließende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich bejaht und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. Urteil des Bundesdisziplinarhofs vom 2. Juni 1959 - III D 63/57 -, BDHE 5, 39; BVerwGE 63, 322, 324; 76, 103). - BVerwG, 13.02.1961 - WB 17.60
Pflicht zur Gesunderhaltung des Soldaten durch Tragen eines Sturzhelms bei …
Diese Pflicht, die in ähnlicher Art auch den Beamten obliegt (…Fischbach, BBG, § 54 Anm. V Abs, 1, S. 388/89; BDH - III D 63/57 - Entscheidung vom 2.6.1959) ist damit als Rechtspflicht statuiert.So hat der Bundesdisziplinarhof (III D 63/57) ausgesprochen, daß es dem Beamten obliegt, seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern auch die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen, daß er sich in Erfüllung dieser Pflicht ärztlich untersuchen und behandeln lassen muß und daß er schließlich verpflichtet ist, sich einer nach Lage des Falles zumutbaren Operation zu unterziehen.
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