Rechtsprechung
| BDH, 03.03.1959 - III DV 1/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untergrabung des Arbeitsfriedens durch unkameradschaftliches Verhalten bei der Zollaufsichtsstelle auf Grund persönlicher Verärgerung - Verletzung von Dienstpflichten durch die mangelnde Führung des Salzverwendungsbuches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BDH, 20.02.1957 - I DV 10/56
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 03.03.1959 - III DV 1/59
Da die Warnung die niedrigste der in der Bundesdisziplinarordnung vorgesehenen Strafen ist (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 BDO), könnte auch bei Fortfall des Vorwurfs zu Ziff. 2) eine andere Disziplinarstrafe nicht verhängt werden (I DV 10/56 vom 20. Februar 1957). - BDH, 15.01.1958 - III DV 6/57
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 03.03.1959 - III DV 1/59
Der Senat hat geprüft, ob die Tatsache, daß der Beschuldigte nur in einem der beiden Anschuldigungspunkte für schuldig befunden werden konnte, aus dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens sowie aus der gesetzlichen Bestimmung, daß das Disziplinargericht nicht befugt ist, die Disziplinarverfügung zu ändern (§ 26 Abs. 4 BDO), etwa dazu führen mußte, die angefochtene Disziplinarentscheidung in vollem Umfange aufzuheben (III DV 6/57 vom 15. Januar 1958).
- BDH, 31.08.1967 - II DV 6/66
Art. 5 GG und § 171 Bundesbeamtengesetz (BBG) als Grundlage für beleidigende …
Aus diesem Grunde brauchte auch trotz des Fortfalls zweier Beschuldigungen die Disziplinarverfügung nicht aufgehoben zu werden, zumal diesen Beschuldigungen im Vergleich zu den verbleibenden Vorwürfen nur geringes Gewicht zukommt (Beschlüsse vom 20. Februar 1957 - I DV 10/56 -, 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99 - und vom 29. Mai 1963 - I DV 2/63 -). - BDH, 05.04.1966 - II DV 2/65
Rechtsmittel
Zu 2) Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99). - BDH, 21.07.1967 - II DV 8/66
Fahrlässiger Verstoß eines Abfertigungsleiters beim Zollamt gegen die …
Eine Disziplinarverfügung muß klar und deutlich ergeben, in welchem konkreten Sachverhalt die Pflichtverletzung erblickt wird und aus welchen Handlungen oder Unterlassungen sich das Dienstvergehen ergibt (Behnke BDO § 25 Anm. 4; Beschlüsse vom 18. April 1955 - I DV 13/53 - vom 19. Dezember 1956 - II DV 3/56 - und vom 3. März 1959 - III DV 1/59 = BDH 5, 99).
dejure.org
Übersicht BDH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.