Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 28.05.1986 - III E 298/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 97
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90
Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister
So ist es wiederholt vorgekommen, daß Fraktionen eine bestimmte Kennzeichnung der Stimmzettel verabredet haben, um untereinander ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu erreichen und/oder um der Öffentlichkeit das Bild eines geschlossenen Auftretens zu vermitteln (vgl. dazu im einzelnen VG Wiesbaden, NVwZ-RR 1989, 97; Grasser, BayVBl 1988, 513 [514]; Jung Jaxt, ZRP 1985; 50 [51]). - VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06
Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter wegen …
Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie der einzelne gewählt hat, können ihm keine Nachteile entstehen und er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 m.w.N.).Rn. 24 Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90 und Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83) und das VG Wiesbaden (Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86) in ihren Entscheidungen eine Verletzung des Wahlgeheimnisses in Fällen bejaht haben, in denen eine Fraktion oder ein Teil von ihr eine bestimmte Kennzeichnung der Wahlzettel vereinbart und damit ihr eigenes bzw. das Wahlverhalten des anderen Teils der Koalition überprüfbar gemacht haben, kann hier dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, da der vorliegende Fall jedenfalls anders gelagert ist.
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