Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1969 - III ER 208.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Revision - Anspruch auf Zahlung einer auf gesetzlicher Unterhaltspflicht beruhenden Rente als "privatrechtlich geldwerter Anspruch"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.03.1969 - IX A 67.67
- BVerwG, 12.09.1969 - III ER 208.69
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.12.1972 - III C 87.71
Verlust des nicht dinglich gesicherten Wohnrechts - Begriff des privatrechtlich …
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß der Begriff des privatrechtlich geldwerten Anspruchs im Sinne der genannten Vorschrift sachgleich ist mit dem entsprechenden Begriff in § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG (Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - [Buchholz 427.6 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - [Buchholz 427.6 § 7 Nr. 1] und vom 13. Oktober 1972 - BVerwG III CB 37.72 -). - BVerwG, 08.03.1973 - III C 112.71
Vereinigung von Forderung und Schuld durch den Erbfall i.F.e. Miterbschaft - …
Die Rechtsprechung des Senats zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen geschiedener Eheleute (Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 133.63 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 104]) und denen des unehelichen Kindes (Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - [Buchholz 427.6 § 7 Nr. 1]) ist hier nicht einschlägig. - BVerwG, 14.11.1974 - III B 9.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der Rechtsfrage …
Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats zu anderen Begriffen, die in den genannten Gesetzen inhaltsgleich enthalten sind (vgl. Urteile vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 -, 31. Juli 1973 - BVerwG III C 151.69 - und Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - [Buchholz 427.6 § 5 Nr. 1, § 15 Nr. 2, § 7 Nr. 1]). - BVerwG, 13.10.1972 - III CB 37.72
Darlehensvertrag zwischen Eheleuten - Begriff des privatrechtlich geldwerten …
Der Senat hat bereits entschieden, daß der Begriff des privatrechtlich geldwerten Anspruchs im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BFG sachgleich ist mit dem entsprechenden Begriff im § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG (Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - Buchholz 427.6 § 7 BFG Nr. 1).
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