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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1962 - III ER 209.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,4155
BVerwG, 17.09.1962 - III ER 209.62 (https://dejure.org/1962,4155)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1962 - III ER 209.62 (https://dejure.org/1962,4155)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1962 - III ER 209.62 (https://dejure.org/1962,4155)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung eines Armenrechts - Gewährung einer Kriegsschadensrente

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1962 - III ER 209.62
    Daß das Verwaltungsgericht im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO)die schuldhafte Erschwerung der Sachaufklärung durch einen Beteiligten zu dessen Nachteil berücksichtigen darf, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]).
  • BVerwG, 13.09.1961 - III B 177.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1962 - III ER 209.62
    Da ihm das Urteil mit der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision am 22. Juni 1962 zugestellt ist, kommt eine Nachreichung der Armutsunterlagen nicht in Betracht, da nur ein vollständiges, innerhalb der Beschwerdefrist angebrachtes Armenrechtsgesuch hinreichende Aussicht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die inzwischen eingetretene Versäumung der Beschwerdefrist zu begründen vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 13. September 1961 - BVerwG III B 177.61 - mit weiteren Nachweisungen).
  • BVerwG, 19.02.1964 - III ER 200.64

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 17. September 1962 - BVerwG III ER 209.62 -, Beschluß vom 13. September 1961 - BVerwG III B 177.61 - mit weiteren Nachweisen) vermag nur ein vollständiges, innerhalb der Beschwerdefrist angebrachtes Armenrechtsgesuch hinreichende Aussicht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die inzwischen eingetretene Versäumung der Beschwerdefrist zu begründen.
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