Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1971 - III ER 211.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.07.1971 - III ER 211.71
- BVerwG, 22.11.1971 - III ER 211.71
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1971 - III ER 211.71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.07.1971 - III ER 211.71
- BVerwG, 22.11.1971 - III ER 211.71
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.03.1961 - III B 182.60
Auszug aus BVerwG, 13.07.1971 - III ER 211.71
Armenrechtsgesuch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als hinreichend für einen späteren Wiedereinsetzungsantrag nur dann behandelt werden, wenn ihm das zum Nachweis der Armut gemäß § 166 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 118 ZPO zwingend vorgeschriebene Zeugnis der zuständigen Behörde über das Unvermögen des Antragstellers zur Aufbringung der Prozeßkosten beigefügt ist oder dieses Zeugnis innerhalb der Rechtsmittelfrist nachgereicht wird (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 10. März 1961 - BVerwG III B 182.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 166 VwGO Nr. 1] 18. Februar 1970 - BVerwG VI ER 201.70 -). - BVerwG, 18.02.1970 - VI ER 201.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.07.1971 - III ER 211.71
Armenrechtsgesuch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als hinreichend für einen späteren Wiedereinsetzungsantrag nur dann behandelt werden, wenn ihm das zum Nachweis der Armut gemäß § 166 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 118 ZPO zwingend vorgeschriebene Zeugnis der zuständigen Behörde über das Unvermögen des Antragstellers zur Aufbringung der Prozeßkosten beigefügt ist oder dieses Zeugnis innerhalb der Rechtsmittelfrist nachgereicht wird (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 10. März 1961 - BVerwG III B 182.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 166 VwGO Nr. 1] 18. Februar 1970 - BVerwG VI ER 201.70 -).
- BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 37.77
Feststellung eines Vertreibungsschadens
Diese Rechtsprechung geht ebenfalls davon aus, daß die unter dem Zwang einer bevorstehenden Aussiedlung veräußerten Wirtschaftsgüter dann Gegenstand einer Schadensfeststellung sein können, wenn sie auch ohne den "Notverkauf" durch die Vertreibung zwangsläufig verlorengegangen wären (vgl. u.a. Urteile vom 12. Januar 1962 - BVerwG 4 C 383.59, BVerwG 4 C 229.60, BVerwG 4 C 125.60 - [Buchholz 427.2 §§ 8 Nr. 49, 50 und 51] …und vom 17. August 1961 - BVerwG 3 C 288.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 46]; Beschlüsse vom 13. Juli 1971 - BVerwG 3 ER 211.71 - und vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 80.76 -). - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 80.76
Frage nach der Klärungsbedürftigkeit einer Kategorisierung eines Verlustes bzgl. …
Dabei ist davon ausgegangen worden, daß Gegenstand der Schadensfeststellung die unter dem Zwang der bevorstehenden Aussiedlung veräußerten Wirtschaftsgüter sind, wobei sich die erzielten Erlöse aus Notverkäufen bei der Schadensfeststellung allerdings schadensmindernd auswirken können (vgl. u.a. Urteile vom 12. Januar 1962 - BVerwG IV C 383.59, BVerwG IV C 229.60, BVerwG IV C 125.60 - [Buchholz 427.2 § 8 Nrn. 49, 50 und 51] …und vom 17. August 1961 - BVerwG III C 288.58 - [a.a.O., Nr. 46]; Beschluß vom 13. Juli 1971 - BVerwG III ER 211.71 -).
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