Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.10.1984 - III N 17/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 06.03.1985 - 3 N 207/85
Verbot vertraglicher Vorwegnahme von Planungsentscheidungen - Fehlerhafte …
Der Senat hat unter einem solchen Nachteil in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Dezember 1968 - IV N 8/68 - die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen verstanden (Hess. VGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - III N 17/82 - Beschluß vom 10. Dezember 1984 - III N 16/82 -). - VGH Hessen, 27.02.1987 - 4 OE 56/83
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Schafstalls
Das Arbeitsblatt versteht sich als diagnostisches Instrument u.a. bei der Beurteilung von Bauanträgen im Falle von Nutzungskonflikten und wurde vom Senat bereits bei der Ermittlung des erforderlichen Abstandes zwischen einem geplanten Bullenmastbetrieb im Außenbereich und einem Wohnhaus im Dorfgebiet zugrundegelegt (vgl. Hess. VGH, B. v. 26 07.1984 - 4 TG 1035/84 - BauR 85, 293 = HessVGRspr. 85, 14 = Rdl 84, 298; vgl. auch Hess. VGH, U. v. 04.10.1984 - III N 17/82 - ESVGH Bd. 35, 64 = HSGZ 85, 128 = RdL 85, 63). - VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83
Frage des Nachteils für einen Landwirt durch das Heranrücken einer Wohnbebauung
Bei der Bemessung dessen, was einem durch einen Betrieb Belästigten zugemutet werden kann, bietet sich eine Anlehnung an die Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - BlmSchG - an (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1984 - III N 17/82 - ESVGH 35, 64 ff.).
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