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| VGH Hessen, 16.01.1986 - III OE 63/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 12.12.1991 - 4 UE 3721/89
AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; DILLKREIS; FORSTWIRTSCHAFT; GERÄTEHALLE; HAUBERG; …
Der Erteilung des beantragten Vorbescheides steht nicht die Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung, deren Fehlen als Verstoß gegen formelles Landschaftsschutzrecht eine die Erteilung ausschließende Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 92 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 Satz 1 HBO darstellt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr 1982, 59 u. Beschl. v. 16.01.1986 - III OE 63/82 -, HSGZ 1986, 258), entgegen, denn mit der Bauvoranfrage wurde die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens begehrt. - VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
Bauvoranfrage ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben betreffend
Im Verfahren auf Erteilung eines Vorbescheides wirkt sich das Fehlen einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung dahin aus, daß das Vorhaben abgesehen von seiner baurechtlichen Beurteilung den gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 Satz 1 HBO insgesamt zu beachtenden öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht entspricht; die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist deshalb der Erteilung eines Vorbescheides vorgreiflich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr. 1982, 59 und Beschluß vom 16.01.1986 - III OE 63/82 -, HSGZ 1986, 258).
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