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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1976 - III R 10/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,561
BFH, 21.05.1976 - III R 10/74 (https://dejure.org/1976,561)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1976 - III R 10/74 (https://dejure.org/1976,561)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1976 - III R 10/74 (https://dejure.org/1976,561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wertpapiere eines Privatbankiers - Private Kapitalanlage - Zurechnung zu Privatvermögen - Abhebung von Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 177
  • DB 1976, 1653
  • BStBl II 1976, 177
  • BStBl II 1976, 588
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung - …

    Auszug aus BFH, 21.05.1976 - III R 10/74
    Ähnliche Grundsätze hat die Rechtsprechung für Architekten und Bauunternehmer entwickelt, die Grundstücke erwerben, sie anschließend bebauen und sie dann wieder veräußern, und wo dann ebenfalls die Frage zu entscheiden ist, ob Merkmale für eine private Kapitalanlage vorhanden sind oder ob es sich um Vorgänge im betrieblichen Bereich handelt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850).

    Dafür, daß es sich dabei um notwendiges und nicht, wie die Klägerin meint, um gewillkürtes Betriebsvermögen handelt, sei auf Herrmann-Heuer, a. a. O., § 4 EStG Anm. 7 b sowie auf das BFH-Urteil I R 225/73 verwiesen.

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von …

    Auszug aus BFH, 21.05.1976 - III R 10/74
    Sie will das Wertpapiergeschäfte eines Börsenmaklers betreffende BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63 (BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775) auf ihren Fall angewandt haben.
  • BFH, 15.02.1966 - I 95/63

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem …

    Auszug aus BFH, 21.05.1976 - III R 10/74
    Ausgehend von dem gleichfalls Wertpapiergeschäfte eines Bankiers betreffenden Urteil des BFH vom 15. Februar 1966 I 95/63, (BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274) kam das FG zu dem Ergebnis, daß die vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Absicht, mit den Wertpapieren sich eine private Kapitalanlage zu schaffen, nicht in ausreichendem Maße durch objektive Umstände erwiesen sei.
  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private …

    Auszug aus BFH, 21.05.1976 - III R 10/74
    Ähnliche Grundsätze hat die Rechtsprechung für Architekten und Bauunternehmer entwickelt, die Grundstücke erwerben, sie anschließend bebauen und sie dann wieder veräußern, und wo dann ebenfalls die Frage zu entscheiden ist, ob Merkmale für eine private Kapitalanlage vorhanden sind oder ob es sich um Vorgänge im betrieblichen Bereich handelt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen …

    Ebenso ist die Nutzbarmachung beruflicher Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen für sich allein nicht ausreichend, um eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen (BFH-Urteil vom 21.05.1976 - III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Ebenso ist die Nutzbarmachung beruflicher Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen für sich allein nicht ausreichend, um eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588).

    So gehören beispielsweise auf eigene Rechnung vorgenommene An- und Verkäufe von Wertpapieren durch einen Börsenmakler in der Regel nicht zu seinem Gewerbebetrieb, wenn die Geschäfte eindeutig als Privatgeschäfte behandelt werden und sich nach Umfang und Art ihrer Abwicklung im Rahmen des von der Verkehrsauffassung geprägten Bildes einer privaten Vermögensverwaltung halten (BFH-Urteil in BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588); ebenso verhält es sich bei privaten Wertpapiergeschäften eines Wertpapiervermittlers (BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587).

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    d) Der buchmäßigen Behandlung des Geschäftsvorfalls ist kein entscheidendes Gewicht beizumessen, weil diese Gestaltung allein vom Willen des Steuerpflichtigen abhängt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850, unter 2.; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588, unter 1. a, und vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, unter 1.).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang …

    Setzt ein Steuerpflichtiger indessen Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so können diese Wirtschaftsgüter auch dann zu notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588, und vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 2/90

    GmbH-Anteile des Gesellschafters einer Personengesellschaft und Darlehen an die …

    a) Die Kläger berufen sich auf die Rechtsprechung des BFH, daß branchentypische Wertpapiergeschäfte eines Bankiers auch dann seinem Bankbetrieb zuzurechnen sind, wenn sie buchmäßig als Privatgeschäfte behandelt werden (BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 50/04

    Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Ebenso ist die Nutzbarmachung beruflicher Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen für sich allein nicht ausreichend, um eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588).

    So gehören beispielsweise auf eigene Rechnung vorgenommene An- und Verkäufe von Wertpapieren durch einen Börsenmakler in der Regel nicht zu seinem Gewerbebetrieb, wenn die Geschäfte eindeutig als Privatgeschäfte behandelt werden und sich nach Umfang und Art ihrer Abwicklung im Rahmen des von der Verkehrsauffassung geprägten Bildes einer privaten Vermögensverwaltung halten (BFH-Urteil in BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588); ebenso verhält es sich bei privaten Wertpapiergeschäften eines Wertpapiervermittlers (BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587).

  • FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22

    Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für …

    Rn. 41 Setze ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fielen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden könnten, so könnten diese Wirtschaftsgüter auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führe (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BStBl II 1976, 588 und vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BStBl II 1977, 287, jeweils m.w.N.).

    Rn. 48 Setzt ein Steuerpflichtiger indessen Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so können diese Wirtschaftsgüter auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BStBl II 1977, 287, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 13.09.2000 - X R 140/97

    Verpachtete Gaststätte als notwendiges BV

    Setzt andererseits ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so können diese Wirtschaftsgüter auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1977 - I R 10/74

    Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei …

    Mit dem BFH-Urteil vom 21. Mai 1976 III R 10/74 (BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588), das die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Erblassers betrifft, ist der erkennende Senat der Auffassung, daß die Klägerin auch aus dem BFH-Urteil IV 139/63 keine für sie günstigeren Schlüsse herleiten kann.
  • BFH, 15.03.1994 - X R 38/92

    Wertpapiergeschäfte eines Kursmaklers als gewerbliche Tätigkeit - Tätigkeit als …

    Auf diese Unterscheidung haben später der III.Senat (Urteil vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, 180, BStBl II 1976, 588) und der I.Senat (Urteil vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, 203, BStBl II 1977, 287) abgestellt, als sie hinsichtlich privater Wertpapiergeschäfte einen Privatbankier nicht mit dem Börsenmakler in BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775 für vergleichbar hielten.
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