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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.1995 - III R 100/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11666
BFH, 19.12.1995 - III R 100/90 (https://dejure.org/1995,11666)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III R 100/90 (https://dejure.org/1995,11666)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III R 100/90 (https://dejure.org/1995,11666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbehelfe - Einspruch - Rechtsbehelfsentscheidung - Rechtsbehelfseinlegung

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1560
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 23.01.2013 - X R 32/08

    Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk …

    Rn. 22 1. Bei den Klägern ist das erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse an der isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1982 IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21, und vom 19. Dezember 1995 III R 100/90, NJW 1996, 1560) gegeben.
  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 59/13

    Zur inhaltlichen Bestimmtheit eines Steuerbescheides im Erbfall

    Rn. 37 Zwar ist eine Rechtsbehelfsentscheidung aufzuheben, wenn der Kläger keinen Einspruch eingelegt hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1995 III R 100/90, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1560;… III R 64/90, BFH/NV 1996, 729).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 39/05

    Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens durch Entscheidung …

    c) Der Klägerin kann auch nicht das erforderliche besondere Rechtschutzinteresse an der isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung abgesprochen werden (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1982 IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21, und vom 19. Dezember 1995 III R 100/90, NJW 1996, 1560).
  • FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16

    Zur richtigen Bezeichnung des Inhaltsadressaten im Umsatzsteuerbescheid für eine …

    Eine Heilung im weiteren Verfahren, etwa in der Einspruchsentscheidung, ist -anders als im Fall eines Bekanntgabemangels (BFH-Urteil vom 19.12.1995, III R 100/90, NJW 1996, 1560)- nicht möglich.
  • BFH, 19.12.1995 - III R 64/90

    Aufhebung der Klage auf eine Rechtsbehelfsentscheidung auf Grund nicht …

    Anmerkung: Ebenfalls am 19.12.1995 hat der BFH unter dem Az. III R 100/90 einen im wesentlichen gleichen Beschluß wie den oben wiedergegebenen getroffen.
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 6 K 1607/11

    Rechtsbehelfsbefugnis gegen eine Bescheid über die gesonderte Gewinnfeststellung …

    Die Rechtsprechung, wonach für die isolierte Anfechtung einer Einspruchsentscheidung ein besonderes rechtliches Interesse an der Wiederholung des Vorverfahrens erforderlich ist, steht in diesem Fall dem Rechtsschutzinteresse des Klägers nicht entgegen (vgl. BFH vom 19. Dezember 1995 III R 100/90, NJW 1996, 1560).
  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 2 Sa 1333/00

    Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Stillegung des Betriebes. Zur Frage des …

    Die Berufungsbegründung muss gemäß § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO eine auf den Streitfall zugeschnittene Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Urteil enthalten und angeben, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sei (BGH, NJW 90, 2628 und NJW 96, 1560).
  • FG Hamburg, 20.04.2004 - IV 300/01
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Behörde einen Einspruch als unzulässig verworfen und deshalb nicht in der Sache selbst entschieden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 26.09.2000, VII B 104/00 , BFH/NV 2001, 459 und BFH-Urteil vom 19.12.1995, III R 100/90 , Juris Nr. STRE 965030360).
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