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| BFH, 10.08.1988 - III R 105/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Investitionszulage für anwendungsorientierte Standardprogramme
- datenbank.nwb.de
Investitionszulage: Anwendungsorientierte Standardprogramme auch dann immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn der Anwender Eigentümer geworden ist.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.07.1987 - III R 7/86
Computerprogramme (hier: Anwender-Standardsoftware) sind immaterielle …
Auszug aus BFH, 10.08.1988 - III R 105/86
Mit seinem Grundsatzurteil vom 3. Juli 1987 III R 7/86 (BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728) hat der Senat entschieden, daß anwendungsorientierte Standardprogramme immaterielle Wirtschaftsgüter sind, für die eine Investitionszulage nicht gewährt wird.Wegen der weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728.
- BFH, 28.07.1994 - III R 47/92
Systemprogramm stellt - wie Anwenderprogramm - steuerlich grundsätzlich ein …
Dies gilt für den Erwerb von Individual- und auch von Standardprogrammen und ferner unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige nur ein befristetes oder ein unbefristetes Nutzungsrecht oder Eigentum an dem Programm erwirbt (vgl. a. Urteil des Senats vom 10. August 1988 III R 54/87, BFH/NV 1989, 128, sowie - zu § 4 b InvZulG 1982 - Urteil vom 10. August 1988 III R 105/86, BFH/NV 1989, 47).
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