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| BFH, 10.11.1972 - III R 121/71 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Schuldposten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6b; EStR Abschn. 35
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 397
- DB 1973, 700
- BStBl II 1973, 107
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.02.1971 - III R 31/68
Vermeidung der Enteignung - Tauschgrundstück - Wertausgleich in bar - …
Auszug aus BFH, 10.11.1972 - III R 121/71
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Fall des Urteils III R 31/68 vom 26. Februar 1971 (BFH 102, 94, BStBl II 1971, 452), in dem der Senat zwar auch die gebildete Rücklage für Ersatzbeschaffung nicht anerkannt, aber den Abzug eines Schuldpostens wegen der von dem Steuerpflichtigen vertraglich übernommenen Verpflichtung zugelassen hat, für das zur Vermeidung der Enteignung an die Gemeinde veräußerte Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist einen Ersatzbau auf einem Tauschgrundstück nach dem Bebauungsplan der Gemeinde zu errichten.
- BFH, 17.03.2004 - II R 64/01
RfE nach BewG nicht abziehbar
Für die dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtsinstitut der Rücklage für Ersatzbeschaffung zugrunde liegenden Billigkeitserwägungen (dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250) ist bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens kein Raum (vgl. bereits BFH-Urteil vom 10. November 1972 III R 121/71, BFHE 107, 397, BStBl II 1973, 107).
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