Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.12.1978 - III R 123/78 |
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Kosten eines kommunalen Organstreits trägt die Kommune
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 14.08.2006 - 4 B 05.939
Erstattung der Kosten aus der Durchführung eines Kommunalverfassungsstreits durch …
Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen einem Kommunalorgan oder Teilen eines kommunalen Organs die Kosten aus einem Kommunalverfassungsstreitverfahren von der Gebietskörperschaft zu erstatten sind, war wiederholt Gegenstand von Entscheidungen verschiedener Obergerichte: Als erstes Gericht hatte das OVG Saarlouis mit Urteil vom 6. Dezember 1978 (Az. III R 123/78) die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde bejaht, die Kosten kommunalverfassungsrechtlicher Streitigkeiten zu tragen (OVG Saarl. vom 5.10.1981 NVwZ 1982, 140 ). - OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 10 LB 25/14
Auslagen; öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch; Ratsmitglied; unmittelbarer …
Nach der im Ergebnis übereinstimmenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte muss einem derartigen Kostenerstattungsanspruch eines Ratsmitglieds zwingend eine (gerichtliche oder außergerichtliche) Organstreitigkeit bzw. ein Kommunalverfassungsstreit zu Grunde liegen (OVG Saarland, Beschluss vom 5. Oktober 1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140, und Urteil vom 6. Dezember 1978 - III R 123/78 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 A 90/86 -, DÖV 1988, 40; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 3. November 1981 - 9 S 702/81 -, DÖV 1982, 84, und vom 17. September 1984 - 9 S 1076/84 -, NVwZ 1985, 284, sowie Urteil vom 21. Oktober 1987 - 9 S 2920/85 - OVG NRW…, Urteil vom 12. November 1991 - 15 A 1046/90 -, juris Rn. 62; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 1 B 18 und 21/90 -, NVwZ 1990, 1197; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 14. August 2006 - 4 B 05.939 -, juris Rn. 27; VG Hannover, Urteil vom 5. April 2000 - 1 A 3570/99). - OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
Kostenerstattung im Kommunalverfassungsstreit
Ein Kostenerstattungsanspruch eines im Kommunalverfassungsstreitverfahren unterlegenen Mandatsträgers, hier eines Mitglieds der Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken (grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff.), besteht nicht unbeschränkt, sondern ist im Einzelfall zu verneinen, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.Die im Zusammenhang mit derartigen Kostenerstattungsansprüchen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind in dem Gerichtsbescheid unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen des OVG des Saarlandes(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff., Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140 und vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 -, DVP 2010, 213) zutreffend wiedergegeben und bedürfen keiner Wiederholung.
- OVG Saarland, 26.05.2008 - 3 A 12/08
Kostenerstattung im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit
Rn. 7 Urteil vom 06.12.1978 - III R 123/78 - SKZ 1979, 44, sowie Beschluss vom 05.10.1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140,. - OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen …
Das Gericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds im "Kommunalverfassungsstreitverfahren" nicht unbeschränkt besteht, sondern im Einzelfall zu verneinen ist, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.[Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris][Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei. - VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S. 44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140; vgl. auch Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 15.03.2010 -11 K 759/09-, juris) ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt. - VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 759/09
Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. erstmalig OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.12.1978, Az III R 123/78, SKZ 1979, S.44 ff und später Beschluss vom 05.10.1981, Az III R 87/80, NVwZ 1982, 140), ist grundsätzlich von einer Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit auszugehen und zwar auch dann, wenn nicht ein Organ, sondern ein Organteil oder ein einzelner Organwalter den Rechtsstreit führt.
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