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Rechtsprechung
   BFH, 28.05.2009 - III R 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7387
BFH, 28.05.2009 - III R 16/07 (https://dejure.org/2009,7387)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - III R 16/07 (https://dejure.org/2009,7387)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - III R 16/07 (https://dejure.org/2009,7387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind; Mitursächlichkeit der Behinderung; Einzelfallentscheidung

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindergeld für ein behindertes Kind während des Studiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind bei Unmöglichkeit einer Selbstunterhaltung wegen Eintritts einer körperlichen oder geistigen bzw. seelischen Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de

    Mitursächlichkeit der Behinderung eines Kindes; Kindergeld für arbeitsloses behindertes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
    Behinderung; Kindergeld; Unterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 16/07
    Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung aber nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638 ausgeführt hat, hat das FG die Frage, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit …

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 16/07
    Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist insoweit keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486).
  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung …

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 16/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1339) statt.
  • FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/06

    Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; …

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 16/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1339) statt.
  • FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09

    Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer …

    Vielmehr genügt eine mit Ursächlichkeit, die allerdings erheblich sein muss (…BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 …und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

    Rn. 53 Ob die Behinderung in erheblichem Umfang mit ursächlich ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (…BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 …und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

    Entscheidend ist die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638 vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

  • FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08

    Kindergeld für halbtags als Küchenhilfe beschäftigtes behindertes Kind: Prüfung …

    Bei der nach Rechtsprechung des BFH anzustellenden Gesamtbetrachtung bei Beantwortung der Frage, ob eine Behinderung des Kindes in erheblichem Umfang ursächlich dafür ist, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann (BFH vom 29.5.2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639) ist der Hinweis darauf, dass das Kind "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig" sei, nicht zielführend.

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im Einzelnen BFH vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (…s. im Einzelnen BFH vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

  • BFH, 14.05.2008 - III S 16/08

    Prozesskostenhilfe: Kausalität zwischen Behinderung und der Unmöglichkeit zum …

    Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Schwerbehinderter darauf verwiesen werden kann, seine Arbeitskraft einzusetzen bzw. ab wann eine Kausalität zwischen der Behinderung und der Unmöglichkeit zum Selbstunterhalt angenommen werden kann, sind im Übrigen weitere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (s. III R 16/07, III R 49/07, III R 50/07 und III R 5/08).
  • FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15

    Anspruch auf Kindergeld

    Insoweit ist keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im einzelnen BFH in BFH/NV 2009, 1639).

  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der …

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; FG Düsseldorf Urteil des Senats vom 8. Februar 2007 14 K 5101/05 Kg, Revisionsverfahren III R 16/07, EFG 2007, 1339).
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