Rechtsprechung
| BFH, 18.10.1985 - III R 160/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1975 § 4b
- Wolters Kluwer
Konjunkturzulage - Vertrag über schlüsselfertiges Großobjekt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1975) § 4b Abs. 3, 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 145, 476
- BB 1986, 380
- BStBl II 1986, 80
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.03.1981 - V R 119/79
Auszug aus BFH, 18.10.1985 - III R 160/81
a) Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 1981 V R 119/79 (BFHE 133, 115) berufen.Unbeschadet der Frage, ob der Eintritt in einen solchen Vertrag auch im Anwendungsbereich des § 4b InvZulG 1975 dem Abschluß eines neuen Kaufvertrags gleichgestellt werden kann, hat der Einwand der Klägerin jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil der Sachverhalt der Entscheidung in BFHE 133, 115 mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar ist.
- BFH, 21.09.1984 - III R 109/78
Investitionszulage - Erwerb eines Gebäudes - Fertigstellung - Herstellungskosten …
Auszug aus BFH, 18.10.1985 - III R 160/81
Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1982 III R 124/80 (BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29) die Ansicht vertreten, daß eine Bestellung dann nicht vorliegt, wenn im maßgeblichen Begünstigungszeitraum eine frühere Bestellung des gleichen Wirtschaftsguts lediglich formal wiederholt wird (vgl. auch das zur Frage des Beginns der Herstellung ergangene Urteil des Senats vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17). - BFH, 12.11.1982 - III R 124/80
Investitionszulage - Begünstigungszeitraum
Auszug aus BFH, 18.10.1985 - III R 160/81
Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1982 III R 124/80 (BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29) die Ansicht vertreten, daß eine Bestellung dann nicht vorliegt, wenn im maßgeblichen Begünstigungszeitraum eine frühere Bestellung des gleichen Wirtschaftsguts lediglich formal wiederholt wird (vgl. auch das zur Frage des Beginns der Herstellung ergangene Urteil des Senats vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17). - BFH, 25.01.1985 - III R 130/80
Zulagebegünstigung - Wirtschaftsgüter - Herstellung von Wirtschaftsgütern - …
Auszug aus BFH, 18.10.1985 - III R 160/81
Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1985 III R 130/80 (BFHE 143, 192, BStBl II 1985, 309) entschieden hat, lassen sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Zielsetzung des § 4b InvZulG 1975 hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Bestellung eine Differenzierung nach Art der Investition nicht zu.
- BFH, 05.07.1991 - III R 3/87
1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine …
aaa) Nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt im Urteil vom 18. Oktober 1985 III R 160/81, BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80) sei eine "Bestellung" i. S. dieser Vorschrift nur bei solchen Aufträgen anzunehmen, die geeignet sind, die Wirtschaftstätigkeit zu beleben.ccc) Dem Vertragseintritt der Klägerin könne auch nicht deswegen konjunkturfördernde Wirkung zugesprochen werden, weil andernfalls der Auftrag etwa storniert worden wäre (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80).
Im Urteil in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80 ist ausgeführt, daß ein Steuerpflichtiger im Falle des Eintritts in einen Vertrag grundsätzlich nicht mehr zur Belebung der Wirtschaftstätigkeit beiträgt; er führt vielmehr lediglich die bereits begonnenen Investitionen zu Ende.
Für eine in dem Urteil des Senats in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80 für möglich gehaltene Ausnahme von den in derselben Entscheidung aufgestellten Grundsätzen ist daher kein Raum.
- BFH, 23.03.1990 - III R 20/87
Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 18. Oktober 1985 III R 160/81 (BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80) angedeutet habe, sei die Übernahme eines Vertrags dann als selbständige Bestellung anzusehen, wenn ein Großprojekt nachweislich ohne den Eintritt des Steuerpflichtigen nicht fertiggestellt worden wäre.Trat ein Steuerpflichtiger in einen bereits bestehenden Vertrag ein, so galt als Bestellung i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1982 grundsätzlich der Vertragsabschluß des Rechtsvorgängers und nicht der Vertragseintritt (so bereits das Senatsurteil in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80, zu § 4 b InvZulG 1975 ergangen).
Ob im Hinblick auf das Urteil in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80, ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, wenn das betreffende Wirtschaftsgut ohne Übernahme des Vertrages durch einen Dritten nachweislich nicht ausgeliefert und mithin nicht zu einem wirtschaftsbelebenden Einsatz verwendet worden wäre, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- BFH, 07.06.2000 - III B 44/98
Investitionsbeginn bei GmbH; Vertragseintritt in von Dritten vorgenommene …
Der BFH habe zwar in seinen Entscheidungen vom 18. Oktober 1985 III R 160/81 (BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80) und vom 23. März 1990 III R 20/87 (…BFH/NV 1991, 702) zu § 4b der Investitionszulagengesetze (InvZulG) 1975 und 1982 eine andere Auffassung vertreten.Zur Begründung führt es lediglich an, dass bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Klärung der Frage vorliege, welcher Zeitpunkt als Investitionsbeginn i.S. von § 3 InvZulG 1993 anzusehen sei, und dass der Bundesminister der Finanzen --BMF-- in seinem Schreiben vom 7. August 1991 IV B 3 -InvZ 1010- 13/91 (BStBl I 1991, 768 Tz. 58) den Investitionsbeginn bei Eintritt in die Bestellung eines Dritten anders beurteile als der BFH in seinen Entscheidungen in BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80 und in BFH/NV 1991, 702 zu § 4b InvZulG 1975 und 1982, auf die sich das FG stütze.
- BFH, 07.12.1990 - III R 88/88
Bauantrag als maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung auch dann, wenn …
So stelle die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch im Falle des Eintritts eines Dritten in ein noch nicht abgeschlossenes Bauvorhaben darauf ab, ob das Bauvorhaben schon vorher, beim Vorgänger, begünstigt gewesen wäre (Hinweis auf BFH-Urteile vom 18. Oktober 1985 III R 160/81, BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80, und vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17). - BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
Vom Verpächter übernommener Bauantrag als Beginn der Herstellung, wenn mit der …
a) Es ist dem Kläger zwar zuzugeben, daß auf den Streitfall nicht in erster Linie die vom Senat zum Eintritt in einen Vertrag über die Lieferung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes entwickelten Grundsätze (s. insbesondere das Urteil vom 18. Oktober 1985 III R 160/81, BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80) anzuwenden sind. - BFH, 28.06.1990 - V R 14/85
Änderung der Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch - Selbstverbrauchsteuer infolge …
Soweit der III. Senat des BFH mit Urteil vom 18. Oktober 1985 III R 160/81 (BFHE 145, 476, BStBl 1986, 80) entschieden hat, bei Eintritt eines Steuerpflichtigen nach Ablauf des Begünstigungszeitraums in einen bereits während des Begünstigungszeitraums geschlossenen Vertrag über die Lieferung oder Herstellung eines Großprojekts i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975, wenn der ursprüngliche Auftraggeber bereits während des Begünstigungszeitraums in nicht unerheblichem Umfang mit der Herstellung dieses Investitionsvorhabens begonnen hatte, der Eintretende keinen Anspruch auf Gewährung der sog. Konjunkturzulage für die von ihm aufgewendeten Kosten habe, führt das zu keiner anderen Beurteilung im Rahmen der Selbstverbrauchsteuer 1973. - FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96
Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.02.1988 - V R 21/83 Abschn. 1 der Urteile vom 18. Oktober 1985 III R 160/81 und vom 21. September 1984 III R 109/78.
- FG Berlin, 18.12.1997 - IV 93/95 Der Senat hatte bereits in seinem Urteil vom 18. Oktober 1985 ( III R 160/81 in Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1986, 80) ausgeführt, daß die Zielsetzung des § 4 b InvZulG 1975, nämlich die kurzfristige Ankurbelung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit, es erfordere, den Begriff "Bestellen" in der Weise auszulegen, daß nur solche Aufträge zu einer zulagenbegünstigten Anschaffung oder Herstellung führen könnten, die geeignet seien, die Wirtschaftstätigkeit zu beleben.
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