Rechtsprechung
| BFH, 15.10.1981 - III R 163/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.03.1978 - VI R 63/75
Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn GmbH von …
Auszug aus BFH, 15.10.1981 - III R 163/80
NV: Die Ablösung von Anwartschaften aus Pensionszusagen in Höhe der bis dahin gebildeten Rückstellungen darf nicht mit der Ablösung bereits laufender Ruhegehaltszahlungen aufgrund einer im Versorgungsvertrag enthaltenen Abfindungsklausel gleichgesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17.3.1978 VI R 63/75).
- FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 3 K 3989/98
Tarifbegünstigung; Entschädigung; Gesellschafter-Geschäftsführer; …
Für den Fall, dass der Arbeitgeber von seinem im Versorgungsvertrag festgelegten Recht Gebrauch macht, laufende Ruhegeldzahlungen durch Kapitalisierung abzulösen, hat der BFH jedoch das Vorliegen einer Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 a EStG verneint (BFH-Urteil vom 17.03.1978 VI R 63/75, BStBl II 1978, 373; BFH-Urteil vom 15.10.1981 III R 163/80, amtlich nicht veröffentlicht, jedoch zugänglich über JURIS;… zustimmend zu dieser Rechtsprechung Seeger in Schmidt, Kommentar zum EStG, 21. Auflage, § 24 Rdnr. 35 f.), weil die Zahlung gemäß den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen erfolgt.
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