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Rechtsprechung
   BFH, 13.06.1986 - III R 178/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1862
BFH, 13.06.1986 - III R 178/82 (https://dejure.org/1986,1862)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1986 - III R 178/82 (https://dejure.org/1986,1862)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - III R 178/82 (https://dejure.org/1986,1862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Grundstückserwerb - Verzicht auf Gleisanschluß - Verzicht gegen Entschädigungszahlung - Mehrkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 241
  • BB 1986, 1970
  • DB 1986, 2364
  • BStBl II 1986, 841
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast …

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 178/82
    Der Streitfall sei dem im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1980 IV R 10/76 (BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669) entschiedenen Fall ähnlich.

    Die Kläger können auch nicht mit Erfolg geltend machen, daß die Streitsache mit dem vom IV. Senat des BFH im Urteil in BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669 entschiedenen Fall, in dem die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens Anerkennung gefunden habe, vergleichbar sei.

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein …

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 178/82
    Erhält z. B. der Vermieter die Mietzinsen für einen Zeitraum von mehreren Jahren, so ist dieser Vorleistung des Mieters in den Bilanzen des Vermieters durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten Rechnung zu tragen; mit ihm wird berücksichtigt, daß der Vorleistung des anderen Vertragsteils eine noch nicht erbrachte Gegenleistung des Steuerpflichtigen gegenübersteht (BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552; vom 22. Juli 1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655, m. w. N.).
  • BFH, 22.07.1982 - IV R 111/79

    Rechnungsabgrenzungsposten für Stillegungsprämie nach dem Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BFH, 13.06.1986 - III R 178/82
    Erhält z. B. der Vermieter die Mietzinsen für einen Zeitraum von mehreren Jahren, so ist dieser Vorleistung des Mieters in den Bilanzen des Vermieters durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten Rechnung zu tragen; mit ihm wird berücksichtigt, daß der Vorleistung des anderen Vertragsteils eine noch nicht erbrachte Gegenleistung des Steuerpflichtigen gegenübersteht (BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552; vom 22. Juli 1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655, m. w. N.).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Gleichermaßen wurde entschieden, dass eine Entschädigungszahlung für den vertraglichen Verzicht auf einen von einer Gemeinde zuvor zugesagten Gleisanschluss nicht abzugrenzen ist, da die Leistung in Form dieses Verzichts "gleichzeitig und im gleichen Jahr" erbracht worden und keine Verpflichtung übernommen worden sei, in den Folgejahren noch etwas an die Gemeinde zu leisten (BFH-Urteil vom 13. Juni 1986 III R 178/82, BFHE 147, 241, BStBl II 1986, 841).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für …

    Dieser Zweck allein rechtfertigt nicht die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens (BFH-Urteil vom 13. Juni 1986 III R 178/82, BFHE 147, 241, BStBl II 1986, 841).
  • FG Köln, 20.05.2009 - 5 K 2907/07

    Kein passiver RAP bei Entschädigungszahlung vor dem Bilanzstichtag ohne danach …

    Gleichermaßen wurde entschieden, dass eine Entschädigungszahlung für den vertraglichen Verzicht auf einen von einer Gemeinde zuvor zugesagten Gleisanschluss nicht abzugrenzen ist, da die Leistung in Form dieses Verzichts "gleichzeitig und im gleichen Jahr" erbracht worden und keine Verpflichtung übernommen worden sei, in den Folgejahren noch etwas an die Gemeinde zu leisten ( BFH-Urteil vom 13.06.1986 III R 178/82, BStBl II 1986, 841).
  • FG Hessen, 26.02.2019 - 4 K 537/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zum Zwecke des Straßenausbaus gewährten …

    Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich auch für Entschädigungen (BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BStBl II 1973, 840; BFH-Urteil vom 13. Juni 1986 III R 178/82, BStBl II 1986, 841; Urteil des FG Köln vom 20. Mai 2009 5 K 2907/07, EFG 2009, 1369).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2020 - 5 U 7/18
    Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich auch für Entschädigungen (BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BStBl II 1973, 840; BFH-Urteil vom 13. Juni 1986 III R 178/82, BStBl II 1986, 841; Urteil des FG Köln vom 20. Mai 2009 5 K 2907/07, EFG 2009, 1369).
  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95

    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für …

    Rn. 59 Auf derselben Linie liegen schon die BFH-Urteile vom 13.06.1986 III R 178/82 (BFHE 147, 241, BStBl II 1986, 841) und vom 11.07.1973 I R 140/71 (BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840): Nach der erstgenannten Entscheidung ist eine Entschädigungszahlung für den Verzicht auf eine im Kaufvertrag vereinbarte Verpflichtung des Veräußerers von Grundstücken auf Errichtung eines Gleisanschlusses für die Grundstücke nicht passiv abzugrenzen, weil der Verzicht auf diese Herstellung im Verzichtsjahr erbracht sei, in späteren Jahren keine weitere Leistung zu erbringen sei.
  • FG Münster, 17.03.2026 - 2 K 2199/23
    Rn. 40 e. Abzugrenzen hiervon sind Sachverhaltskonstellationen, in denen durch Verträge wirtschaftlich auf eigene Ansprüche aus bestehenden Schuldverhältnissen und damit auf Geschäftschancen in Form zu erwartender Einnahmen und Erträge verzichtet wird, ohne dass durch die Verträge weiter gehende Ansprüche und Leistungen als Gegenstand eines neuerlichen Schuldverhältnisses begründet werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 07.03.2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697: Vorfälligkeitsentschädigung; BFH in BFHE 209, 248, BStBl II 2005, 481: Aufhebung eines Schuldverhältnisses mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung; BFH-Urteil vom 13.06.1986 III R 178/82, BStBl II 1986, 841: Entschädigungszahlung für den vertraglichen Verzicht auf einen von einer Gemeinde zuvor zugesagten Gleisanschluss; Urteil des Finanzgerichts -FG- N vom 14.03.2023 2 K 842/20 E, juris: Ausgleichsbetrag nach § 58a Abs. 4 Branntweinmonopolgesetz; vgl. auch ähnliche Argumentation im Urteil des FG Köln vom 20.05.2009 5 K 2907/07, EFG 2009, 1369: Entschädigung für Erwerbsverluste aufgrund eines Straßenbaus).
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