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| BFH, 15.05.1986 - III R 192/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe eines gemeinsamen Einkommensteuerbescheids zweier Ehegatten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.03.1985 - VIII R 225/83
Einkommensteuer - Steuerbescheid - Eheleute - Bevollmächtigung - Zustellung
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - III R 192/81
Der BFH hat inzwischen entschieden, daß auch unter der Herrschaft der AO 1977 ein gemeinsamer Einkommensteuerbescheid beiden Ehegatten in getrennten Ausfertigungen bekanntgegeben werden muß, wenn sich die Ehegatten nicht gegenseitig zur Empfangnahme des Steuerbescheids bevollmächtigt haben (vgl. Urteile vom 26. März 1985 VIII R 225/83, BFHE 143, 491, BStBl II 1985, 603, und vom 25. Oktober 1985 VI R 279/80, veröffentlicht in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1986, 191). - BFH, 24.05.1985 - VI R 204/82
Einkommensteuer - Eheleute - Steubescheide
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - III R 192/81
Etwas anderes ist aber in § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1 und § 155 Abs. 1 und 2 (ab 29. August 1980 Abs. 3) AO 1977 für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Gesamtschuldner (Ehegatten) vorgeschrieben (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583). - BFH, 25.10.1985 - VI R 279/80
Zusammenveranlagungsbescheid beider Ehegatten in einem Schriftstück bei der …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - III R 192/81
Der BFH hat inzwischen entschieden, daß auch unter der Herrschaft der AO 1977 ein gemeinsamer Einkommensteuerbescheid beiden Ehegatten in getrennten Ausfertigungen bekanntgegeben werden muß, wenn sich die Ehegatten nicht gegenseitig zur Empfangnahme des Steuerbescheids bevollmächtigt haben (vgl. Urteile vom 26. März 1985 VIII R 225/83, BFHE 143, 491, BStBl II 1985, 603, und vom 25. Oktober 1985 VI R 279/80, veröffentlicht in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1986, 191).
- BFH, 18.08.2020 - VII R 39/19
Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid
Rn. 41 Die vom Kläger angesprochenen BFH-Urteile vom 15.05.1986 - III R 192/81 (BFH/NV 1988, 477) und vom 14.01.1997 - VII R 66/96 (BFHE 182, 262) stehen dem nicht entgegen.Das BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 477 betrifft Besonderheiten der Zusammenveranlagung nach altem Recht.
- FG Brandenburg, 10.02.1998 - 3 K 1708/96
Haftung eines Gesellschafters einer GbR für die Steuerschulden ( z.B. aus …
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