Rechtsprechung
| BFH, 11.04.1986 - III R 192/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Betriebsprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82
Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines …
Auszug aus BFH, 11.04.1986 - III R 192/82
Dabei ist unschädlich, daß das FA uneingeschränkt auf § 193 AO 1977 Bezug genommen hat; bei Durchsicht dieser Bestimmung mußte sich ergeben, daß für den Kläger eine Prüfung nur aufgrund des § 193 Abs. 1 AO 1977 in Betracht kam (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1983 IV R 255/82, BFHE 138, 407, BStBl II 1983, 621).Den von § 193 Abs. 1 AO 1977 betroffenen Steuerpflichtigen ist bekannt, daß bei ihnen routinemäßig Prüfungen durchgeführt werden; deshalb braucht eine aus diesen Gründen erlassene Prüfungsanordnung nicht näher begründet zu werden (BFH-Urteile vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BFHE 137, 404, BStBl II 1983, 286, sowie in BFHE 138, 407, BStBl II 1983, 621).
- BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79
Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung …
Auszug aus BFH, 11.04.1986 - III R 192/82
Den von § 193 Abs. 1 AO 1977 betroffenen Steuerpflichtigen ist bekannt, daß bei ihnen routinemäßig Prüfungen durchgeführt werden; deshalb braucht eine aus diesen Gründen erlassene Prüfungsanordnung nicht näher begründet zu werden (BFH-Urteile vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BFHE 137, 404, BStBl II 1983, 286, sowie in BFHE 138, 407, BStBl II 1983, 621). - BFH, 28.03.1985 - IV R 224/83
Außenprüfung - Zulässigkeit - Außenprüfung nach endgültiger Steuerfestsetzung
Auszug aus BFH, 11.04.1986 - III R 192/82
Die Außenprüfung kann sich auch auf Zeiträume erstrecken, für die die Steuerfestsetzungen ohne Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt und unanfechtbar geworden sind (BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 224/83, BFHE 143, 400, BStBl II 1985, 700). - BFH, 12.01.1983 - IV R 211/82
Zweitbescheid - Wiederholende Verfügung - Außenprüfung
Auszug aus BFH, 11.04.1986 - III R 192/82
Der Leiter der Betriebsprüfungsstelle ist für die Entscheidungen über den Ablauf der Außenprüfung zuständig; damit steht ihm auch die Befugnis über die Einleitung der Außenprüfung zu (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, BFHE 137, 542, BStBl II 1983, 360).
- BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86
Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt - …
Zum anderen ist es im Verhältnis zum Steuerpflichtigen rechtlich unerheblich, ob die Prüfungsanordnung vom Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle oder vom Sachgebietsleiter der Außenprüfungsstelle des FA unterschrieben ist (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162; vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, BFHE 137, 542, BStBl II 1983, 360; vom 11. April 1986 III R 192/82, BFH / NV 1986, 445).
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