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Rechtsprechung
   BFH, 11.10.1985 - III R 201/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5319
BFH, 11.10.1985 - III R 201/82 (https://dejure.org/1985,5319)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1985 - III R 201/82 (https://dejure.org/1985,5319)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1985 - III R 201/82 (https://dejure.org/1985,5319)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …

    Auszug aus BFH, 11.10.1985 - III R 201/82
    Für die Fälle der Richterablehnung ist § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO die maßgebende Sonderregelung (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, Abschn. C II Nr. 3 b, aa, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 303/81

    Mitunternehmer - Unternehmerische Entscheidungen - Abhängigkeit von der …

    Auszug aus BFH, 11.10.1985 - III R 201/82
    Diese Vorschrift verlangt in ihrer für die vorliegende Streitsache einschlägigen 2. Alternative, daß ein Richterablehnungsgesuch gestellt und diesem - ggf. in einem selbständigen Zwischenverfahren - auch entsprochen worden ist (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 303/81, BFHE 143, 247, BStBl II 1985, 363, Nr. 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 18.03.1970 - I R 98/68

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zuordnung der finanziellen …

    Auszug aus BFH, 11.10.1985 - III R 201/82
    Auch läßt der Inhalt des Schreibens nicht erkennen, daß A nach dem Willen des Klägers in dessen Verfahren wegen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1980 künftig nicht mehr mitwirken sollte (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 18. März 1970 I R 98/68, BFHE 98, 503, BStBl II 1970, 425).
  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 286/19

    Kostenerstattungsanspruch: Beweismaßstab für den Zusammenhang zwischen …

    Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn ein Beteiligter zwar Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Richters geltend macht, jedoch keinen eindeutig auf eine Ablehnung zielenden Antrag stellt und auch sonst nicht zu erkennen gibt, dass der betreffende Richter in dem laufenden Verfahren nicht mehr mitwirken solle (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 11.10.1985, III R 201/82, vom 12.04.1994, VII B 39/93, und vom 12.08.1998, III B 23/98).
  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb nicht schon daraus entnommen werden, daß ein Prozeßbeteiligter Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Richters erhoben hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886, und vom 11. Oktober 1985 III R 201/82, BFH/NV 1986, 227, 228, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 20.02.1995 - V 57/94

    Rechtskraft der Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs ; Voraussetzungen für die …

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