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Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1991 - III R 226/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,22635
BFH, 17.07.1991 - III R 226/90 (https://dejure.org/1991,22635)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1991 - III R 226/90 (https://dejure.org/1991,22635)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - III R 226/90 (https://dejure.org/1991,22635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.05.1979 - VII B 10/79

    Vollmachtloser Vertreter - Rücknahme einer eingelegten Beschwerde - Kosten des …

    Auszug aus BFH, 17.07.1991 - III R 226/90
    siehe BFH-Beschluß vom 22. Mai 1979 VII B 10/79.
  • BFH, 15.01.1997 - III R 78/96

    Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen vollmachtlosen Vertreter

    Der Senat trifft diese Feststellung durch förmlichen Beschluß, da er über die Kostentragung ohnedies durch Beschluß zu entscheiden hat (s. Senatsbeschluß vom 17. Juli 1991 III R 226/90, BFH/NV 1991, 833).

    Dies führt dazu, daß S die Kosten des Revisionsverfahrens allein zu tragen hat (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1988, 184, und in BFH/NV 1991, 833).

  • BFH, 21.12.1994 - III R 228/94

    Rücknahme einer Revision eines vollmachtlosen Vertreters

    Ein vollmachtloser Vertreter kann aber die von ihm eingelegte Revision zurücknehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Juli 1991 III R 226/90, BFH/NV 1991, 833;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 66 m. w. N.).

    Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Prozeßvertreter ohne Vollmacht zu tragen, da anzunehmen ist, daß er das Verfahren veranlaßt hat (s. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564; Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1991, 833).

  • BFH, 07.11.1996 - III R 122/95

    Generalvollmacht hinsichtlich Prozeßbevollmächtigung

    Der Senat trifft diese Feststellung durch förmlichen Beschluß, da er über die Kostentragung und die Streitwertfestsetzung ohnedies durch Beschluß zu entscheiden hat (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 17. Juli 1991 III R 226/90, BFH/NV 1991, 833, für den Fall der Entscheidung über die Kostentragung).

    Dies führt dazu, daß B die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen sind (s. hierzu auch den Senatsbeschluß in BFH/NV 1991, 833).

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 9/94

    Anforderungen an eine Revisionsschrift

    Zwar hätte Steuerberater B trotz Fehlens der Vollmacht die Rücknahme erklären können (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564; vom 17. Juli 1991 III R 226/90, BFH/NV 1991, 833; ständige Rechtsprechung).
  • FG Köln, 22.06.1998 - 6 K 5783/97

    Zulässigkeit einer Klage bei Verstreichen der Ausschlussfrist für die Vorlage …

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