Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2007 - III R 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. b
Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Wehrdienst
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Zwischen Ausbildung und Wehrdienst
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld zwischen Ausbildung und Wehrdienst
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung von Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes bei der Gewährung von Kindergeld
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kindergeldanspruch auch in Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschluss und gesetzlichem Wehrdienst
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kinder können auch zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst beim Kindergeld zu berücksichtigen sein
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 07.02.2006 - 3 K 290/05
- BFH, 25.01.2007 - III R 23/06
Papierfundstellen
- BFHE 216, 348
- NJW 2007, 2064
- FamRZ 2007, 906 (Ls.)
- BB 2007, 1042
- DB 2007, 1006
- BStBl II 2008, 664
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