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| BFH, 21.10.1994 - III R 239/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Revision bei Erklärung des Revisionsführers seine Prozessvertretung weigere sich das Verfahren durchzuführen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.07.1984 - II R 188/82
Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der …
Auszug aus BFH, 21.10.1994 - III R 239/94
Obwohl der Rechtsanwalt X keine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat und daher als vollmachtloser Vertreter zu behandeln ist, sind die Kosten des Revisionsverfahrens nicht ihm, sondern der Klägerin aufzuerlegen, da aufgrund der Mitteilung der Klägerin feststeht, daß er die Revision in ihrem Auftrag eingelegt hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 62 Tz. 67).
- BFH, 03.08.2012 - X B 25/11
Kostentragung nach Rücknahme der NZB
Die ordnungsgemäße schriftliche Vollmacht ist hinsichtlich der Kosten kein Ausschlusskriterium (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5;… vom 4. Juli 1988 V B 51/88, BFH/NV 1990, 180;… vom 22. September 1994 VIII R 45/94, BFH/NV 1995, 426; vom 21. Oktober 1994 III R 239/94, BFH/NV 1995, 1086;… vom 30. Mai 1996 V B 80/95, BFH/NV 1996, 846;… in BFH/NV 1996, 845;… vom 6. März 2001 IX R 71/98, BFH/NV 2001, 1273; Spindler in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 62 FGO Rz 191; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Rz 67).
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