Rechtsprechung
| BFH, 25.10.1995 - III R 31/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung und Durchführung der Verhandlung ohne Vertreter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, …und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648). - BFH, 16.01.1986 - III B 71/84
Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, …und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648). - BFH, 08.02.1991 - III R 190/86
Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Die Bestimmung soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (Urteil des Senats vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41).
- BFH, 23.01.1995 - X R 126/94
Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Eine gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird aber nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung des BFH, Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, m. w. N.). - BFH, 17.02.1988 - VII R 114/87
Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichtzulassung durch das Revisionsgericht
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Bei einem schlüssigen Vortrag kommt insoweit die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs in Betracht, die jedoch die zulassungsfreie Revision nicht begründen kann (BFH-Beschluß vom 17. Februar 1988 VII R 114/87, BFH/NV 1988, 716). - BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
- BFH, 01.02.1999 - X R 146/96
Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung
Dies gilt auch für den Fall einer plötzlich auftretenden Krankheit (…BFH-Beschlüsse vom 12. September 1994 X R 44/94, BFH/NV 1995, 243; vom 25. Oktober 1995 III R 31/95, BFH/NV 1996, 412). - BFH, 20.03.1997 - XI R 68/95
Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangel im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 …
Die Vorschrift soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1995 III R 31/95, BFH/NV 1996, 412).
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