Rechtsprechung
| BFH, 11.12.1987 - III R 319/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ermittlung des Gewerbeertrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.05.1977 - VIII R 254/72
Hinzurechnung von Pachtzinsen für einen Geschäftswert nur bei klarer Trennbarkeit …
Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 319/84
Mit der Klage machte der Kläger geltend, daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Mai 1977 VIII R 254/72 (BFHE 122, 314, BStBl II 1977, 667) Pachtzinsen für immaterielle Wirtschaftsgüter nicht gemäß § 8 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) dem Gewinn hinzuzurechnen seien, wenn sich die einheitlich für den gesamten Betrieb gezahlten Pachtzinsen nicht klar auf die einzelnen überlassenen Wirtschaftsgüter aufteilen ließen; dies müsse auch bei der Anwendung des § 8 Nr. 2 GewStG gelten.Das zu § 8 Nr. 7 GewStG ergangene Urteil in BFHE 122, 314, BStBl II 1977, 667, könne hier keine Anwendung finden, weil die Zurechnung von Miet- und Pachtzinsen im GewStG anders als die Zurechnung von im Zusammenhang mit dem Erwerb des Betriebs stehenden Renten und dauernden Lasten behandelt werde.
- BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen …
Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 319/84
Zutreffend hat auch das FG ausgeführt, daß sowohl die Vorschrift des § 8 Nr. 2 GewStG als auch die des § 8 Nr. 7 GewStG Ausfluß des Objektsteuercharakters des GewStG seien und beide Regelungen denselben Zweck verfolgten, nämlich den Betrieb als solchen - losgelöst von den Beziehungen zu einem bestimmten Rechtsträger - gewerbesteuerlich zu erfassen, daß andererseits aber der Gesetzgeber darin frei sei, in welchem Umfange er diesen Grundsatz bei den einzelnen Vorschriften realisiere; er sei nicht zu einer "reinen" Verwirklichung des Objektsteuercharakters verpflichtet (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BStBl II 1969, 424, 426). - BFH, 30.03.1976 - VIII R 169/72
Hinzurechnung immaterieller Wirtschaftsgüter nur dann, wenn sie durch von der …
Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 319/84
Zwar werden nach der Rechtsprechung des BFH (siehe z. B. Urteil vom 30. März 1976 VIII R 169/72, BFHE 118, 470, BStBl II 1976, 463) Pachtzinsen für immaterielle Wirtschaftsgüter dann nicht nach § 8 Nr. 7 GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, wenn sich der auf sie entfallende Teil des einheitlich für die Raumnutzung sowie für die Nutzung der immateriellen Wirtschaftsgüter vereinbarten Pachtzinses nicht klar abgrenzen läßt.
- BFH, 25.11.1992 - X R 21/91
Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die wirtschaftlich mit der …
Einen solchen Finanzierungsvorgang hat die Rechtsprechung angenommen insbesondere in Fällen des Erwerbs eines Betriebs gegen Leibrente (…BFH-Urteile vom 28. Oktober 1987 I R 153/83, BFH/NV 1988, 326 betr. Erwerbs-Leibrente; vom 11.Dezember 1987 III R 319/84, BFH/NV 1988, 522, betr. umsatzabhängige Erwerbs-Leibrente).
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