Rechtsprechung
| BFH, 30.09.1988 - III R 34/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag einer Investitionszulage bei Vorliegen einer neue Bestellung und Anschaffung eines beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgutes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.03.1980 - III R 78/78
PKW - Investitionszulage - Bestellung eines neuen Wagens
Auszug aus BFH, 30.09.1988 - III R 34/87
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 14. März 1980 III R 78/78 (BFHE 130, 359, BStBl II 1980, 476) entschieden, daß eine neue Bestellung und Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes vorliegt, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut nicht mit dem ursprünglich bestellten identisch ist.Er hat bereits in dem Urteil in BFHE 130, 359, BStBl II 1980, 476 darauf hingewiesen, daß sich diese Rechtsprechung sowohl investitionszulageschädlich als auch investitionszulagebegünstigend auswirken kann.
- BFH, 18.12.1986 - III R 54/82
Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Baugesuch - Identität - …
Auszug aus BFH, 30.09.1988 - III R 34/87
Diese Rechtsprechung zur Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern hat der Senat mit Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454) auf die Herstellung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern ausgedehnt. - BFH, 16.12.1982 - V R 120/81
Baugenehmigungsbehörde - Baugenehmigungsverfahren - Änderungsplan - Bauantrag - …
Auszug aus BFH, 30.09.1988 - III R 34/87
Aus dem zur Selbstverbrauchsteuer ergangenen Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1982 V R 120/81 (BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 158) kann nichts anderes hergeleitet werden.
- BFH, 04.11.2004 - III R 61/03
Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz …
Der BFH hat im Urteil vom 30. September 1988 III R 34/87 (BFH/NV 1989, 457) ferner die zur Selbstverbrauchsteuer ergangene Rechtsprechung auf die Investitionszulage nicht für anwendbar gehalten. - BFH, 05.07.1991 - III R 3/87
1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine …
In einem solchen Fall führt der Identitätsverlust zur Gewährung der Zulage (s. z. B. das Urteil des Senats vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457).So wurden insbesondere die Abmessungen des Schiffes nicht verändert; die Tonnage (vergleichbar dem umbauten Raum bei Gebäuden) blieb gleich - Kriterien, denen der Senat bei der Beurteilung von Gebäuden regelmäßig entscheidende Bedeutung beigemessen hat (s. auch hierzu die genannten Urteile in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 und in BFH/NV 1989, 457).
- BFH, 04.12.1997 - III R 231/94
Gewährung von Investitionszulagen trotz Veräußerung oder Nutzungsüberlassung von …
Der innerhalb des Begünstigungszeitraums gestellte Bauantrag kann jedoch nur dann für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 4 b InvZulG 1982 maßgebend sein, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude auch auf der Grundlage dieses Bauantrags und der dazu erteilten Baugenehmigung hergestellt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457, …und vom 13. Juni 1996 III R 49/91, BFH/NV 1997, 201, m. w. N.).
- BFH, 08.02.1991 - III R 92/87
Bestimmung des Beginns eines Herstellungsvorgangs auf den Zeitpunkt der …
Der erkennende Senat hat schon mehrfach entschieden, daß entsprechend der Zielsetzung des § 4 b InvZulG 1975 ein innerhalb des Begünstigungszeitraums gestellter Bauantrag nur dann für die Gewährung der Zulage nach § 4 b InvZulG 1975 maßgebend ist, wenn das Gebäude auf der Grundlage dieses Bauantrags und der dazu erteilten Baugenehmigung errichtet worden ist (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457, sowie vom 7. Dezember 1990 III R 88/88, BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378).Dabei ist es nach Ansicht des erkennenden Senats unerheblich, wie die Baubehörde den neuen Bauantrag formal behandelt (…vgl. BFH-Beschluß vom 2. September 1988 III B 63/87, BFH/NV 1989, 194) und ob sie einen neuen Bauantrag überhaupt für erforderlich gehalten hat (vgl. Urteil in BFH/NV 1989, 457).
- BFH, 07.12.1990 - III R 88/88
Bauantrag als maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung auch dann, wenn …
Um ein anderes Gebäude handelt es sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dann, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern (Urteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457, …und Beschluß vom 2. September 1988 III B 63/87, BFH/NV 1989, 194). - BFH, 10.04.1992 - III R 142/90
Zulagenrechtliche Gleichstellung von Anträgen gem. § 4 BimSchG und § 4b Abs. 2 S. …
Als maßgebenden Zeitpunkt der Antragstellung hat der Senat regelmäßig den Tag angesehen, an dem der dem später tatsächlich verwirklichten Vorhaben zugrunde liegende Plan eingereicht worden ist (vgl. das Urteil vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457). - FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01
Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
Vom Verpächter übernommener Bauantrag als Beginn der Herstellung, wenn mit der …
Er hatte keine neue Baugenehmigung beantragt und auch keine anderen Wirtschaftsgüter als die genehmigten hergestellt (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457). - BFH, 13.06.1996 - III R 49/91
Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage - Voraussetzungen für …
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Senats der innerhalb des Begünstigungszeitraums gestellte Bauantrag in der Regel nur dann für die Gewährung der Investitionszulage nach § 4b InvZulG 1982 maßgebend, wenn das Gebäude auf der Grundlage dieses Bauantrages und der dazu erteilten Baugenehmigung errichtet worden ist (vgl. u. a. Senatsurteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 zur Parallelvorschrift des § 4b InvZulG 1975, und vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457 zur hier anzuwendenden Vorschrift des § 4b InvZulG 1982). - FG Berlin, 23.10.2002 - 2 K 2320/00
Zur Maßgeblichkeit eines Bauantrages für die Anwendung des § 10 e EStG
Bei einer wiederholten Antragstellung bleibt der erste Bauantrag nur dann maßgebend, soweit sich die Art. des Bauvorhabens und das zu bebauende Grundstück nicht geändert haben; ist dagegen die erneute Antragstellung aus baurechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich, ist grundsätzlich der zweite Antrag für die Frage des Beginns der Herstellung maßgeblich (vgl. BFH, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 146; BStBl II 1985, 17; BStBl II 1987, 454; BStBl II 1996, 80; BFH/NV 1989, 457;… Blümich, § 19 EigZulG Rdnr. 34). - BFH, 13.05.1997 - I B 4/97
Mehrere Baumaßnahmen als ein Wirtschaftsgut
- FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die …
- BFH, 22.04.1994 - III R 65/92
Maßgeblichkeit eines Baugenehmigungsantrags für die Bestimmung des …
- BFH, 12.05.1989 - III R 109/84
Identität von Bauantrag und Bauvorhaben bei der Bemessung der Investitionszulage …
- FG Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 3 K 229/93
Rückforderung einer Investitionszulage unter Zinsfestsetzung ; Begünstigung der …
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