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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1971 - III R 41/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,689
BFH, 23.07.1971 - III R 41/70 (https://dejure.org/1971,689)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1971 - III R 41/70 (https://dejure.org/1971,689)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1971 - III R 41/70 (https://dejure.org/1971,689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Familien-GmbH - Bewertung der Anteile - Abschlag - Nahe verwandte Anteilseigner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anteilsbewertung bei einer Familien-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 220
  • BStBl II 1972, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.07.1967 - III 21/64

    Abschläge bei Bewertung der Anteile einer Familien-GmbH, bei der sich die nahe …

    Auszug aus BFH, 23.07.1971 - III R 41/70
    Es habe sich dabei auf das Urteil des BFH III 21/64 vom 11. Juli 1967 (BFH 89, 479, BStBl III 1967, 666) berufen.
  • BFH, 30.08.1995 - II B 23/95
    d) Vermeintliche Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70]).

    Indem das FG in seinem Urteil die These vertreten hat, daß ein Abschlag nach Abschn.79 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 der Vermögensteuer-Richtlinien (VStR) 1980 und 1983 auch dann nicht gewährt werden könne, wenn keine Gründungsgesellschafter mehr an der GmbH beteiligt seien, ist es zwar von den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] abgewichen.

    Die im BFH-Urteil in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4 [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] entwickelten Grundsätze sind in ihrer Allgemeinheit durch die spätere Rechtsprechung des BFH nicht aufrechterhalten worden.

    Fall in BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4, [BFH 23.07.1971 - III R 41/70] in dem jegliche.

  • FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 2155/04

    Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von …

    Gerade für diesen Fall habe der BFH mit seinem Urteil vom 23.07.1971 (BStBl II 1972, 4) entschieden, dass ein zusätzlicher Abschlag dann zu gewähren sei, "wenn am Stichtage nicht mehr alle Gründungsgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind, sondern einige von ihnen ausgeschieden und an ihre Stelle - im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge - neue Gesellschafter eingetreten sind.

    Die Klägerin weist darauf hin, dass in der Vergangenheit von der Rechtsprechung jedoch Abschläge gewährt worden seien für solche Anteilseigner, die nach den Gründungsgesellschaftern bzw. nach dem Stichtag der Begründung der Verfügungsbeschränkung eingetreten sind und solche Verfügungsbeschränkungen vorfinden, oder unter Umständen auch bei Gründungsgesellschaftern, wenn diese einzeln oder gemeinsam nicht die für eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in Richtung einer Abschaffung bzw. Einschränkung der Veräußerungs- oder Vererbungsbeschränkungen erforderliche Mehrheit haben (vgl. BFH, Urteil vom 23.07.1971 III R 41/70, BStBl II 1972, 4).

  • BFH, 24.01.1975 - III R 4/73

    Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren; …

    Damit lagen die Voraussetzungen vor, unter denen in Anwendung der BFH-Urteile vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) und vom 10. Dezember 1971 III R 43/70 (BFHE 104, 373, BStBl II 1972, 313) davon auszugehen ist, daß es sich bei den Verfügungsbeschränkungen um persönliche Verhältnisse handelt, die diese Gesellschafter aufgrund ihres Mehrheitsverhältnisses jederzeit hätten beseitigen können.

    Jedenfals war für letztere Gesellschafter die Veräußerungsbeschränkung nicht so einschneidend, wie in dem der Entscheidung III R 41/70 zugrunde liegenden Fall, in dem jegliche Veräußerung an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden war.

  • BFH, 17.06.1998 - II R 46/96

    Halten von Beteiligungen - Abtretung von Geschäftsanteilen - Zustimmung der …

    Soweit der III. Senat des BFH zur Berechtigung von Abschlägen wegen Verfügungsbeschränkungen in dem von der Revision angezogenen Urteil vom 23. Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) eine andere Auffassung vertreten hat, hält der Senat daran im Anschluß an das Urteil in BFHE 174, 94, BStBl II 1994, 503 nicht fest.
  • BFH, 15.02.1974 - III R 22/73

    Über einen Paketzuschlag nach § 13 Abs. 3 BewG i. d. F. vor BewG 1965 bei …

    Das gilt schon deswegen, weil die am Stichtag vorhandenen Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag, in dem die Beschränkungen vereinbart wurden, selbst abgeschlossen haben und auch kein Ausnahmefall wie in dem mit BFH-Urteil vom 23.Juli 1971 III R 41/70 (BFHE 103, 220, BStBl II 1972, 4) entschiedenen Fall vorliegt.
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